BKW/Köniz zieht Beschwerde gegen Hochspannungsleitung weiter (AF)
(Meldung ausgebaut)
Bern (awp/sda) - Der umstrittene Ausbau der Hochspannungsleitung zwischen Wattenwil und Mühleberg wird ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht: Die Gemeinde Köniz zieht ihre Beschwerde weiter, wie der Gemeinderat am Freitag mitteilte.
Das Bundesamt für Energie (BFE) hatte den Bernischen Kraftwerke (BKW) Ende April die Plangenehmigung erteilt. Der Könizer Gemeinderat hält das Genehmigungsverfahren aber für mangelhaft. Vor einem erneuten Entscheid brauche es Korrekturen und weitergehende Abklärungen, heisst es in einem Communiqué vom Freitag.
Gegen die BKW-Pläne regt sich seit langem Widerstand. Gegen das Plangenehmigungsverfahren wurden auf der ganzen Strecke mehr als 400 Einsprachen von Privatpersonen sowie zehn Einsprachen von 16 Gemeinden erhoben.
Die Gegner befürchten unter anderem, dass die elektromagnetischen Felder im Bereich der Leitungen gesundheitliche Schäden auslösen könnten. Zudem werde die Landschaft durch die Strommasten verschandelt und die Liegenschaften verlören an Wert.
Die Gemeinde Köniz geht mit dem Bund nun hart ins Gericht: Das Bundesamt für Energie habe zahlreiche Punkte der Eingabe gar nicht behandelt. So habe das BFE die Forderung nach einer Neubeurteilung der Masthöhen einfach ignoriert.
Köniz hatte geltend gemacht, die Erhöhung der Masten sei im Umweltverträglichkeitsbericht falsch dargestellt worden. Die Begutachter, darunter die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission, seien von einer durchschnittlichen Masthöhe von 30 bis 40 Metern ausgegangen, dabei betrage sie 52 Meter.
Weiter beharrt Köniz auf genauere Angaben der BKW zum Strombedarf. Es sei nicht klar, ob der Ausbau der Leitung für die Versorgungssicherheit nötig sei oder aber primär wirtschaftlichen Interessen diene.
Unzufrieden ist der Könizer Gemeinderat zudem mit den Ausführungen des Bundes zum Thema Verkabelungen. Diese würden in Bausch und Bogen verworfen, dabei müsste zumindest auf Könizer Gemeindegebiet eine Verkabelung ernsthaft geprüft werden.
Falls sich diese wirklich als unverhältnismässig erweise, sollte zumindest eine andere Führung der Freileitung im Raum Niederwangen gewählt werden. Denn die heute geplante Leitungsführung stelle für die betroffene Bevölkerung eine zu starke Belastung dar.
ch