Bundesrat gegen Freysinger-Vorschlag zu Vermummungsverbot
(Keystone-SDA) Bern – Der verschleierte Angriff von SVP-Nationalrat Oskar Freysinger (VS) auf die Burka stösst im Bundesrat auf Ablehnung. Die Regierung empfiehlt eine Motion zur Ablehnung, mit der Freysinger ein Verbot von gesichtsverdeckender Kleidung an bestimmten Orten oder Anlässen forderte.
In Freysingers Vorschlag zur Revision des Bundesgesetzes über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) ist lediglich von einem Vermummungsverbot die Rede – die Burka oder eine andere Form des muslimischen Ganzkörperschleiers erwähnt der Walliser nicht.
Das spielt nach Ansicht des Bundesrats auch keine Rolle. Das BWIS ist für ihn schlicht der falsche Ort, um die Vermummungsfrage anzugehen. Wie er am Freitag in einer Antwort auf die Freysinger-Motion schreibt, richtet sich das BWIS an die Sicherheitsbehörden des Bundes und nicht an Private.
Die vorgeschlagene allgemeine Pflicht, gesichtsverdeckende Kleidung an bestimmten Orten oder bestimmten Anlässen zu entfernen, gehöre damit nicht in dieses Gesetz.
Ausserdem ziele Freysinger viel zu weit. Ein örtlich derart weit gefasster Geltungsbereich, der sich nicht auf nationale Sicherheitsbedüftnisse stützen könne, reiche über die verfassungsmässige Regelungszuständigkeit des Bundes hinaus.
Ansonsten hält der Bundesrat fest, was Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in der laufenden Burka-Debatte bereits erklärte: Verschiedene Massnahmen könnten die zuständigen Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bereits heute treffen.
Eine Behörde könne anordnen, dass amtliche Dienstleistungen, für die ein persönlicher Kontakt unabdingbar sei, nur gegenüber unverhüllten Personen erbracht werden. Die Behörden könnten in ihren Gebäuden auch diesbezügliche Vorschriften erlassen. Auch konzessionierte Transportunternehmungen könnten ensprechende Regeln für ihre Fahrgäste festlegen.