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Bundesrat will Zulassungen zum Zivildienst erschweren

(Keystone-SDA) Der Bundesrat will die Zulassungen zum Zivildienst senken. Damit soll die verfassungsrechtliche Vorgabe durchgesetzt werden, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst besteht, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte.

Der Bundesrat schlägt dabei sechs Massnahmen für die Senkung der Zulassungen zu dem zivilen Ersatzdienst vor: Neu sollen Gesuchstellende mit einer abgeschlossenen Rekrutenschule minimal 150 Zivildiensttage leisten müssen. Der Faktor 1,5 bei der Berechnung der Diensttage soll dabei zweitens auch für Unteroffiziere und Offiziere der Schweizer Armee gelten, die in den Zivildienst wechseln wollen.

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Drittens sollen laut der Vorlage im Zivildienst keine Einsätze geleistet werden dürfen, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Human-, Zahn- oder Veterinärstudium erfordern. Angehörige der Armee, die keine Restdiensttage mehr aufweisen, sollen viertens nicht mehr für den Zivildienst zugelassen werden. Damit soll laut dem Bundesrat verhindert werden, dass sie sich einen Vorteil verschaffen könnten, indem sie sich der Schiesspflicht entziehen, die bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht gilt.

Fünftens soll eine jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung zum Zivildienst eingeführt werden. Den sogenannten «langen Einsatz» sollen zum Zivildienst Zugelassene sechstens spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen müssen, wenn das Gesuch während der Rekrutenschule gestellt wurde.

Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung zur entsprechenden Vorlage eröffnet. Diese dauert bis am 11. Juni 2024.

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