Bundesverwaltungsgericht/Landi-Marke «Farmer» nur für Bier und Mineral geschützt
Bern (awp/sda) – Die Landi kann ihre Marke «Farmer» nur für Bier, Mineralwasser und isotonische Getränke schützen lassen. Für Fruchtgetränke, Sirup, Wein und Schnaps bleibt ihr laut Bundesverwaltungsgericht der Markenregistereintrag der englischen Bezeichnung für Bauer verwehrt.
Mit seinem Urteil hat das Gericht den Entscheid des Instituts für geistiges Eigentum bestätigt und die Beschwerde der Landi Schweiz abgewiesen. Laut den Richtern in Bern wird «Farmer» vom Konsument bei Wein, Sirup, Fruchtsäften und gebrannten Wassern als Hinweis auf die vom «Bauer» stammenden Zutaten verstanden.
Es handle sich in diesem Bereich deshalb um eine beschreibendes Zeichen, dass dem Gemeingut zuzurechnen sei. Ein Eintrag von «Farmer» ins Schweizer Markenregister sei damit nur möglich, wenn sich die Bezeichnung für die fraglichen Waren beim Konsumenten schweizweit als klarer Hinweis auf die Landi durchgesetzt habe.
Den entsprechenden Nachweis sei die Landi aber schuldig geblieben. Der Entscheid kann innert 30 Tagen noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil B-3550/2009 vom 26.5.2011)
mk