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Canon Schweiz wird temporär von Publikationspflichten befreit

Dietlikon (awp) – Die Canon (Schweiz) AG ist von der SIX Exchange Regulation bis längstens 04.05.2010 von bestimmten Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung befreit worden. Dazu zählen die Einreichung und Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Jahr 2009, die Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen sowie das Erstellen eines Unternehmenskalenders, teilte die Gesellschaft am Dienstag mit.
Hintergrund ist die Übernahme der Canon (Schweiz) AG durch die Canon Europa N.V.
cc/gab

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