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CH/Abzocker-Initiative: Nationalratskommission zieht Gegenvorschlag in Betracht

Dieser Inhalt wurde am 29. Januar 2010 - 15:40 publiziert

Bern (awp/sda) - Die Rechtskommission des Nationalrats will prüfen, ob dem Volk ein Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative vorgelegt werden soll. Im Herbst hatte sie sich noch für ein Ja zur Initiative ausgesprochen. Nun will sie diese Empfehlung überdenken.
Die Kommission habe mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, auf den Entscheid vom November zurückzukommen, teilte sie am Freitag mit. Sie werde die Initiative an ihrer nächsten Sitzung erneut beraten und prüfen, ob sie dem Nationalrat einen direkten oder indirekten Gegenentwurf unterbreiten wolle.
Im November hatte die Rechtskommission dem Nationalrat mit knappem Mehr vorgeschlagen, die Initiative zur Begrenzung von Managerlöhnen ohne Gegenvorschlag über die Aktienrechts-Revision an die Urne zu bringen und zur Annahme zu empfehlen.
Der Entscheid kam durch eine Allianz von SVP, SP und Grünen zustande. Die Parteien befanden, der Ständerat habe die Aktienrechts-Revision derart verwässert, dass sie nicht mehr als indirekter Gegenvorschlag tauge.
Dies hat die FDP und die CVP aufgeschreckt. Sie befürchten, dass die Initiative ohne Gegenvorschlag in der Abstimmung grosse Chancen hat. In ihren Augen würde das Volksbegehren des Schaffhauser Unternehmers Thomas Minder dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden. Deshalb setzen sie nun auf einen direkten Gegenvorschlag, also eine Alternative auf Verfassungsebene.
Was der Gegenvorschlag genau enthalten soll, ist noch unklar. Die CVP hat vergangene Woche ihre Ideen skizziert. Unter anderem will die CVP - wie Minder - die Generalversammlung über die Gesamtsumme der Vergütungen für den Verwaltungsrat abstimmen lassen. Hingegen soll die Generalversammlung - anders als in der Initiative - nicht über die Löhne der Geschäftsleitung abstimmen dürfen.
Die FDP zeigt sich offen für einen direkten Gegenvorschlag. Welcher Inhalt ihr vorschwebt, ist aber noch unklar: Ein Gegenvorschlag müsste Missbräuche verhindern, ohne die unternehmerischen Freiheiten abzuwürgen, teilten die Freisinnigen am Freitag mit.
Die FDP gibt auch zu bedenken, dass ein Gegenvorschlag nur eine Chance habe, wenn alle bürgerlichen Parteien ihn unterstützten und die Minder-Initiative klar ablehnten.
Die SP kritisierte den Entscheid der Rechtskommission. Die "Sankt Florianspolitik" der Bürgerlichen sei unerträglich, schreibt sie in ihrer Mitteilung. Der Kommissionsentscheid bedeute, dass die Volksinitiative für Monate auf Eis gelegt sei. "Offensichtlich haben die Bürgerlichen Angst vor dem Stimmvolk."
ra

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