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CH/Bundesrat verabschiedet neue Finma-Gebührenverordnung für Grossbanken

Bern (awp/sda) – Der Aufwand der Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma wird den beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse künftig direkt in Rechnung gestellt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die revidierte Finma-Abgabenverordnung verabschiedet, die verursachergerechte Abgaben und Gebühren vorsieht.
In Kraft treten soll die überarbeitete Verordnung Anfang 2011. Ziel der Revision ist es, die Finma-Aufsichtsabgabe besser auf die Banken, die Börsen und börsenähnlichen Einrichtungen zu verteilen, um damit Quersubventionierungen zu verhindern. Auch bei den Börsen soll der Aufwand vollständig und verursachergerecht auf die verschiedenen Institute überwälzt werden.
Gemäss einer Mitteilung des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen (SIF) wurde zudem die Bemessungsgrundlage der Aufsichtsabgabe angepasst. Neu wird die Abgabe gestützt auf die Rechnung für das Vorjahr erhoben. Damit soll der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert werden.
Auslöser für die Revision war die Schlussabrechnung 2009 für die Aufsichtsabgabe. Damals wurden in der Abgabeverordnung verschiedene Mängel identifiziert.
mk

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