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CH/Cassis-de-Dijon-Prinzip bringt 21 neue Lebensmittel in die Schweiz

Bern (awp/sda) – Fruchtsirup aus Frankreich oder Schmelzkäse aus Deutschland: Diese Produkte stehen wegen des Cassis-de-Dijon-Prinzips auch in den Regalen von Schweizer Geschäften. Seit der Einführung der Regelung im Juli 2010 bewilligte das Bundesamt für Gesundheit 21 neue Lebensmittel aus dem EU- und EWR-Raum.
Die Bewilligungen beträfen vor allem Milch- und Fleischprodukte sowie Getränke, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mit. Von den insgesamt 69 eingereichten Gesuchen wies das BAG 14 Anträge ab, die nicht unter das Cassis-de-Dijon-Prinzip fallen. Für Nahrungsergänzungsmittel sowie für Arzneimittel gelten andere Verordnungen oder Gesetze.
Gemäss Cassis de Dijon kann seit Juli 2010 grundsätzlich jedes Produkt, das im EU- oder EWR-Raum rechtmässig hergestellt und verkauft wird, ohne zusätzliche Kontrolle auch in der Schweiz verkauft werden. Lebensmittel, die den schweizerischen Vorschriften nicht vollständige entsprechen, müssen allerdings vom BAG bewilligt werden.
Gegen sechs Entscheide des BAG wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Vier davon stammen aus dem landwirtschaftlichen Umfeld, wie der Direktor des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV), Jacques Bourgeois, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte.
Ein Dorn im Auge ist dem SBV österreichischer Schinken. Dieser sei wässriger, als es Schweizer Schinken sei dürfe, kritisiert Bourgeois. Ebenfalls Beschwerde eingereicht habe der SBV gegen den stärkehaltigen Käse aus Deutschland.
Der Milchproduzentenverband hat gemäss Bourgeois gegen weniger fetthaltigen Rahm protestiert: Das Produkt enthalte bloss 30% Fett – das Schweizer Pendant jedoch 35%. Der Schweizer Obstverband macht mobil gegen den neu bewilligten Apfelwein.
Gemäss schweizerischen Vorschriften dürfe der Wasseranteil beim Apfelwein bloss 30% betragen. Der neu bewilligte Apfelwein hingegen könne bis zu 85% aus Wasser bestehen. “Das ist eine Täuschung der Kunden”, sagte der SBV-Direktor. Zudem stelle das Cassis-de-Dijon-Prinzip die Qualitätsbemühungen der Schweizer Bauern und Lebensmittelproduzenten in Frage.
Erste Entscheide im Beschwerdeverfahren erwartet das BAG in den kommenden Wochen.
uh

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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