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CH/Krankenkassen müssen Reserven den Risiken anpassen

Bern (awp/sda) – Ab Anfang 2012 müssen die Krankenkassen die Höhe ihrer Reserven den tatsächlichen Risiken anpassen. Das Instrument dazu ist der sogenannte KVG-Solvenztest, den der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat.
Heute legen die Krankenversicherer die erforderlichen Reserven in Prozent des Prämienvolumens fest. Dabei wird ausschliesslich die Grösse der Krankenkasse berücksichtigt: Je nach Anzahl Versicherter müssen die Kassen ihre Geschäfte mit 10, 15 und 20% Reserven unterlegen.
Neu müssen sie ab nächstem Jahr auch anderen Faktoren Rechnung tragen, etwa Finanzmarkt-Risiken. Eine Rolle soll auch das Risiko spielen, dass ein Kreditnehmer ausfällt. Mit diesen Kriterien orientiert sich der KVG-Solvenztest an einem Modell, das von der Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA für die private Versicherungsindustrie angewendet wird.
Berücksichtigt werden aber auch die Eigenheiten der Krankenversicherung. So trägt der Solvenztest auch dem Umstand Rechnung, dass die jährlichen Prämien die jährlichen Kosten decken müssen, die Versicherten die Kasse wechseln können und die Kassen einen Risikoausgleich vornehmen müssen.
Mit der Änderung werden gemäss einer Mitteilung des Departements des Innern (EDI) die starren Reservevorschriften durch ein modernes Aufsichtskonzept abgelöst. Die Mängel der geltenden Reservevorschriften würden behoben und die Sicherheit und Transparenz in der Krankenversicherung erhöht.
Die Einführung von risikobasierten Reserven ist eine von mehreren Massnahmen des Bundesrats zur Stärkung der Aufsicht über die Krankenversicherer. Der Bundesrat hat dazu im Februar ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Darin wird unter anderem eine von der Verwaltung unabhängige Krankenkassen-Aufsichtsbehörde vorgeschlagen.
Ebenfalls auf Anfang nächstes Jahr setzt der Bundesrat das vom Parlament beschlossene neue System zum Umgang mit säumigen Prämienzahlern in Kraft. Damit dürfen ab dem 1. Janurar Versicherten, die ihre Prämien nicht bezahlen, die leistungen nicht mehr verwehrt werden. Im Gegenzug übernehmen die Kantone 85 Prozent der Forderungen, für die ein Verlustschein ausgestellt wurde.
Der Bundesrat beschloss zudem, das neue System der Prämienverbilligung in Kraft zu setzen. Auf Anfang 2012 müssen die Kantone die Zuschüsse neu direkt den Krankenversicherungen überweisen. Damit soll verhindert werden, dass die Gelder für andere Zwecke genutzt werden als für die Bezahlung der Krankenkassenprämien.
mk

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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