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CH/Postliberalisierung: NR will Grundversorgungskonzession ausschreiben

Dieser Inhalt wurde am 22. Juni 2010 - 19:04 publiziert

Bern (awp/sda) - Einmal mehr hat sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats am Dienstag mit der Postliberalisierung auseinandergesetzt. Sie formulierte Forderungen für den Fall, dass sich ihr Rat trotz anderslautendem Kommissionsantrag für die volle Marktöffnung ausspricht.
An der KVF-Sitzung vom letzten Mai hatte sich die Kommission knapp mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung dagegen ausgesprochen, das der Post verbliebene Monopol auf dem Versand von Briefen bis zu 50 Gramm aufzuheben. Die KVF will sich mit diesem Entscheid dem Ständerat widersetzen, der der vollen Marktöffnung knapp zugestimmt hatte.
Für den Fall, dass der Nationalrat aber doch auf die Linie des Ständerats einschwenkt und die vollständige Liberalisierung beschliesst, beantragt die Kommission, dass die Konzession für die Grundversorgung in einem Ausschreibungsverfahren erteilt wird. Der Entscheid fiel per Stichentscheid des Kommissionspräsidenten.
Abgelehnt wurde aber ein Antrag, der die Finanzierung der Grundversorgung regeln wollte, falls der Postmarkt voll geöffnet wird. Der mit 13 zu 12 Stimmen verworfene Antrag forderte, dass die Post von der Abgabe zur Finanzierung der Grundversorgungsverpflichtung ausgenommen wird.
Die Minderheit fand, die Post müsse die aus der Grundversorgung entstehenden Nettokosten geltend machen können. Dabei soll sie - als grösster Anbieter - aber nicht gleichzeitig das Gros der Abgabe bezahlen müssen, mit der die Grundversorgung finanziert werden soll.
Wie die Parlamentsdienste weiter mitteilten, sprach sich die nationalrätliche KFV mit 13 zu 11 Stimmen dagegen aus, dass eine unabhängige Organisation mit der Aufbereitung und Verwaltung der Adressdaten betraut werden kann. Die Kommissionsmehrheit war der Meinung, dass dadurch nur neue Schnittstellen entstehen, die mit Mehraufwand verbunden sind. Die Schnittstellen seien auch eine Quelle für Fehler.
rt

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