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CH/Ständeratskommission gegen Revision des Konkursrechts

Bern (awp/sda) – Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) stellt sich gegen die Vorschläge des Bundesrates für die Revision des Konkursrechts. Der Bundesrat möchte damit erreichen, dass Firmen einfacher saniert werden können und weniger rasch in Konkurs gehen.
Anlass für die Revision war das Grounding der Swissair im Jahr 2001. Eine Expertengruppe machte im Nachgang Verbesserungspotenzial im geltenden Recht aus. Der Bundesrat erarbeitete daraufhin Vorschläge für eine Revision.
Diese könnte nun aber im Parlament scheitern: Die ständerätliche Wirtschaftskommission beantragt ihrem Rat mit 15 zu 9 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit kommt sie auf einen früheren Entscheid zurück: Ende März hatte sich die Kommission noch für Eintreten ausgesprochen.
Das Gesetz war allerdings von Beginn weg sowohl von rechter als auch von linker Seite auf Kritik gestossen. Zu Fall gebracht hat es in der Kommission wohl eine Allianz aus SP und SVP.
Einige Mitglieder der Kommission seien der Auffassung, dass die Hauptprobleme Sache der Unternehmensführung seien und nicht mit einer Gesetzesrevision gelöst werden könnten, heisst es in der Mitteilung. Andere seien der Meinung, dass die Revision die Rechte der Angestellten allzu sehr einschränke.
Die SVP und die SP hatten sich schon in der Vernehmlassung gegen die Pläne des Bundesrates gestellt. Die SVP, weil sie der Auffassung ist, dass ein Konkurs nicht um jeden Preis verhindert werden muss, die SP wegen Verschlechterungen für Arbeitnehmende. Lob kam dagegen von Seiten der Wirtschaft.
Der Bundesrat möchte mit der Gesetzesrevision Sanierungen von maroden Unternehmen erleichtern. So soll etwa die Nachlassstundung nicht mehr zwingend in einen Konkurs oder einen Nachlassvertrag münden. Stattdessen kann sie auch “zu reinen Stundungszwecken” bewilligt werden.
Dies würde einem Unternehmen in Schieflage eine Verschnaufpause verschaffen: Während der Stundung kann gegen den Schuldner eine Betreibung nämlich weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Die Firma könnte somit weiter geschäften. Bei Stundungen zwecks Sanierung dürften Miet- oder Leasingverträge nur aufgelöst werden, wenn der Sachwalter zustimmt und eine volle Entschädigung erfolgt.
Manche der bundesrätlichen Vorschläge gehen auf Kosten der Angestellten: Wenn ein Unternehmen im Insolvenzverfahren übernommen wird, soll der neue Eigner künftig die Arbeitsverträge nicht mehr übernehmen müssen.
Dies hatten die Gewerkschaften und die SP vehement kritisiert. Der Bundesrat hielt dennoch daran fest, kam den Gewerkschaften aber mit einer Pflicht für Sozialpläne entgegen. Diese soll nach dem Willen des Bundesrates gelten, wenn bei einem Betrieb mit mehr als 250 Mitarbeitenden ausserhalb einer Insolvenz mehr als 30 entlassen werden sollen.
Der Bundesrat möchte auch die Nachlassverträge lockern. Anders als heute sollen solche Verträge genehmigt werden können, auch wenn Drittklassforderungen von Gläubigern nicht zu befriedigen sind. Weiter sollen die Mitwirkungsrechte der Gläubiger gestärkt werden.
Ob das Gesetz im Ständerat eine Chance hat, wird sich zeigen: Eine Kommissionsminderheit will dem Rat beantragen, auf die Vorlage einzutreten und allfällige Mängel in der parlamentarischen Beratung zu beheben.
cf

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