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CH/TBTF: Gesetz in Vernehmlassung – Steuerliche Massnahmen für Cocos (AF)

Bern (awp) – Der Gesetzesentwurf, mit welchem die Schweiz das «Too big to fail» (TBTF)-Risiko bewältigen will, wird vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Laut den Vorschlägen sollen die systemrelevanten Grossbanken UBS und CS höhere Eigenmittel halten, strengere Liquiditätsvorschriften erfüllen und ihre Risiken besser verteilen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mitteilte. Die Ausgabe von Pflichtwandelanleihen («Cocos») soll mit steuerlichen Massnahmen gefördert werden.
Die vom Bundesrat an seiner Sitzung verabschiedeten Vorschläge lehnen sich an den Bericht der Expertenkommission TBTF an. Sie sehen für die Eigenmittel drei Komponenten vor: Eine Basisanforderung, einen Eigenmittelpuffer und eine progressive Komponente. Von den Kapitalanforderungen von insgesamt 19% sollen 10% in Form von Kernkapital (Common Equity) und weitere 9% in Form von Contingent Convertible Bonds (Coco) gehalten werden.
Konkret sind Coco-Bonds mit einer Wandlungsschwelle (Trigger) von 7% der risikogewichteten Aktiven (RWA) als erweiterter Kapitalpuffer vorgesehen. Coco-Bonds mit einem Trigger von 5% der RWA sollen dagegen im Fall von drohender Insolvenz die Sicherstellung systemrelevanter Funktionen wie etwa Kreditgeschäft und Zahlungsverkehr die geordnete Abwicklung sicherstellen.
Vor allem die Emission der 5%-Trigger-Coco-Bonds sollte gemäss Bundesrat in der Schweiz erfolgen können. Damit soll verhindert werden, dass Gläubiger im Ausland möglicherweise die Gültigkeit der Wandlung anfechten können, was im Fall einer sich rasch verschlechternden Kapital- und Liquiditätssituation zu einem fatalen Zeitverlust führen könnte.
Allerdings stehen der Emission solcher Coco-Bonds in der Schweiz laut dem Bundesrat derzeit ungünstige steuerliche Rahmenbedingungen gegenüber. Die Gesetzesvorlage sieht deshalb auch Massnahmen im Bereich des Steuerrechts, die neben den Coco-Bonds dem ganzen Bondmarkt in der Schweiz zugute kommen sollen.
Die Massnahmen umfassen etwa die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Obligationen und Geldmarktpapieren. Bei der Wandlung von Cocos sollen die Beteiligungsrechte zudem von der Emissionsabgabe befreit werden. Des weiteren ist bei der Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen und Geldmarktpapieren der Übergang vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip vorgesehen.
Die Mindereinnahmen für den Bund aus der Emissionsabgabe auf Fremdkapital belaufen sich auf netto 190 Mio CHF. Hingegen führe dies bei Gemeinden und Kantonen zu einer jährlichen Entlastung von rund 30 Mio CHF. Eine teilweise Kompensation seiner Mindereinnahmen erhofft sich der Bund aus der Belebung des Schweizer Kapitalmarkts und möglicherweise höheren Einnahmen aus dem Übergang zum Zahlstellenprinzip.
Wie bereits der Expertenbericht sieht auch der Gesetzesentwurf vor, dass die Grossbanken so organisiert sein müssen, dass sie auch bei drohender Insolvenz weiterhin systemwichtige Funktionen für die Volkswirtschaft gewährleisten. Es sei Aufgabe der jeweiligen Bank, sich entsprechend zu organisieren. Kann sie dies allerdings nicht nachweisen, so kann die Aufsichtsbehörde die notwendigen Massnahmen anordnen.
Des weiteren sieht der bundesrätliche Gesetzesvorschlag Massnahmen im Bereich der variablen Vergütungen an die Mitarbeitenden vor: Im Fall einer staatlichen Stützung des Instituts könnten die Massnahmen bis zur Streichung dieser Vergütungen gehen.
Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf dauert bis zum 23. März 2011. Die Botschaft des Bundesrates an das Parlament ist für den Frühling 2011 vorgesehen. Damit könne die Vorlage vom Erstrat in der Sommer- und vom Zweitrat in der Herbstsession beraten werden, so der Bundesrat. In Kraft treten könnten die Gesetzesänderungen frühestens anfangs 2012. Um die Umsetzung zu erleichtern sind Übergangsregelungen vorgesehen.
tp/sig

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