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CH/Wohneigentum: Wirtschaftskommission will Grundstückgewinn relativ besteuern

Bern (awp/sda) – Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats will an der Gesetzesrevision festhalten, die vorsieht, dass ein Grundstückgewinn neu nach relativer Methode besteuert wird. Dies obwohl bei der Vernehmlassung eine überwiegende Mehrheit den Systemwechsel abgelehnt hat.
Im Zentrum steht der Steueraufschub bei der Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft. Heute wird der Gewinn nach der absoluten Methode besteuert. Dabei wird nur die Besteuerung desjenigen Gewinnanteils aufgeschoben, welcher reinvestiert wird. Mit anderen Worten: Besteuert wird der frei verfügbare Gewinn.
Bei der relativen Methode wird auf das Verhältnis zwischen dem Verkaufserlös für die alte Liegenschaft und dem Erwerbspreis für das Ersatzobjekt abgestellt. Im heutigen Recht gelten Steuererleichterungen nur für Erwerber einer Ersatzliegenschaft, die teurer ist als die Anlagekosten des bisherigen Wohnobjekts.
Wie die WAK am Mittwoch mitteilte, hat sie von den Resultaten der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Obwohl eine «überwiegende Mehrheit», darunter alle Kantone ausser Neuenburg, die absolute Besteuerungsmethode beibehalten wolle, will sie dem Nationalrat den Wechsel zur relativen Methode unterbreiten.
Der Entscheid fiel mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Mehrheit führte an, dass damit die Mobilität der Eigenheimbesitzer erhöht werde. Die Minderheit argumentierte hingegen, dass Steuern zum Zeitpunkt der Gewinnerzielung zu zahlen seien.
mk

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