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Deutsche Börse/Hessen muss Fusion der Börse mit NYSE verbieten

FRANKFURT (awp international) – Die Fusion mit der New Yorker Börse NYSE Euronext ist nach Überzeugung des Betriebsrates der Deutsche Börse noch nicht in trockenen Tüchern. Denn nach einem am Dienstag in Frankfurt vorgelegten Gutachten des Magdeburger Rechtsexperten Ulrich Burgard habe die hessische Börsenaufsicht gar keine andere Wahl, als den Zusammenschluss zu verbieten. «Es gibt mithin nicht nur hinreichende, sondern zwingende Gründe für eine Untersagung», sagte Burgard.
Der Rechtsexperte baut seine Argumentation unter anderem darauf auf, dass die Deutsche Börse kein «gewöhnliches Privatunternehmen» sei. Sie sei vielmehr vom Land Hessen nur beauftragt worden, die Frankfurter Wertpapierbörse als Trägerin zu betreiben und damit Staatsaufgaben wahrzunehmen.
Deshalb habe das Unternehmen die Pflicht, die Börse fortzuentwickeln und Konflikte zwischen den Interessen von Aktionären und Öffentlichkeit zu verhindern. Das sei mit der Fusion aber nicht möglich. Die Holding des geplanten Konzerns werde zwar in den Niederlanden sitzen, sie habe aber überwiegend amerikanische Aktionäre und werde von New York aus wie ein amerikanisches Unternehmen geleitet. Burghard ist überzeugt: «Im Konzerninteresse dürfte das herrschende Unternehmen, die Alpha Beta Netherlands Holding NV, der Deutschen Börse auch nachteilige Weisungen erteilen und die Deutsche Börse daher nach Belieben schädigen.»/hqs/DP/stb

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