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Eon-Stromnetze fordern mehr Geld - noch keine Erhöhungen für Private (AF)

Dieser Inhalt wurde am 17. Oktober 2011 - 18:58 publiziert

BONN/MÜNCHEN (awp international) - Die Verbraucher in Deutschland müssen wahrscheinlich mit höheren Strompreisen rechnen, weil die Netzentgelte angehoben werden. Im vergangenen Juni hatte der Bundesgerichtshof die Regulierung dieser Entgelte für ungültig erklärt. Damit fällt die Deckelung weg. So erhöht etwa Eon die Netzentgelte zum Jahreswechsel um 7 bis 13 Prozent. Inklusive Mehrwertsteuer seien das bis zu ein Cent pro Kilowattstunde mehr als bisher, bestätigte ein Eon-Sprecher am Montag einen Bericht der "Frankfurter Rundschau".
Die Kosten für das Stromnetz seien beim Endkundenpreis eine von mehreren Komponenten. Die Eon-Vertriebsgesellschaften planten gegenwärtig keine Strompreiserhöhung. "Konkrete Pläne zu Preiserhöhungen gibt es derzeit nicht", sagte der Sprecher weiter. Die Eon-Netze würden von verschiedenen Stromanbietern genutzt. Andersherum sei auch Eon von Netzentgelt-Anhebungen anderer Netzgesellschaften betroffen.
Beim Energiekonzern und Netzbetreiber EnBW sollen die Netzentgelte ab 1. Januar 2012 um durchschnittlich zwölf Prozent steigen. Die EnBW konnte zunächst nicht sagen, wie sich die Erhöhung auf die Preise auswirken werde. Die Preise für die Netzentgelte werden jährlich festgelegt
In einer Erklärung des Bundeswirtschaftsministeriums hiess es, dass aufgrund des Urteils die Netzbetreiber Mehrkosten bei den Netzentgelten geltend machen können. Die Analyse zur genauen Höhe dieser Mehrkosten sei aber noch nicht abgeschlossen. Die "Frankfurter Rundschau" hatte unter Berufung auf Experten aus dem Umfeld der Bundesnetzagentur berichtet, der Effekt könne bis zu zwei Milliarden Euro Mehrkosten für die Strom- und Gaskunden ausmachen. Diese Grössenordnung ist nach Angaben des Ministeriums zu hoch angesetzt.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur wird jetzt mit Blick auf die nächste Regulierungsperiode, die von 2014 bis 2018 laufen wird, geprüft, wie der die Anreizregulierung bestimmende Produktivitätsfaktor künftig rechtssicher gestaltet werden kann.
Seit 2009 wird für jeden Netzbetreiber eine Erlösobergrenze festgelegt, die für eine mehrjährige Regulierungsperiode gilt. Gelingt es dem Netzbetreiber, Kosten über diese Obergrenze hinaus zu reduzieren, darf er die daraus resultierenden Gewinne behalten. Für die Netzbetreiber ergeben sich daraus Anreize zur Senkung ihrer Kosten./wae/vd/DP/enl

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