Geänderte Flugrouten bleiben bis November
Die von verschiedenen Fluggesellschaften eigenmächtig geänderten Abflugrouten vom Flughafen Zürich-Kloten in Richtung Süden bleiben bis Ende November statt nur, wie vorgesehen, bis Donnerstag (2.11.) in Kraft.
Wie die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich am Mittwoch mitteilte, konnte die entsprechende Änderung nicht rechtzeitig publiziert werden, weshalb der nächste Publikationszyklus abgewartet werden muss.
Wie berichtet, war die unzulässige Abflugroute nach der im August erfolgten Wiedereröffnung der Westpiste 10/28 ans Licht gekommen. Die Flugzeuge mehrerer ausländischer Gesellschaften führten die aus Lärmschutzgründen vorgeschriebene Linkskurve nicht direkt nach dem Abflug aus, sondern erst nach längerem Geradeausflug.
Eine ausländische Gesellschaft hatte die Bordcomputer ihrer schweren Langstreckenflugzeuge umprogrammieren lassen. Weil weitere Gesellschaften von derselben Softwarefirma beliefert werden, fehlte auch auf deren Programmen die Linkskurve. Im Hinblick auf allfällige rechtliche Schritte wurde die Gesellschaft, die mit dem unzulässigen Abflug begonnen hatte, zur Stellungnahme aufgefordert, wie es in einer Mitteilung heisst. Danach werde entschieden, ob die Gesellschaft beim Bundesamt für Zivilluftfahrt verzeigt werde.
swissinfo und Agenturen

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