Gebühren pro Abfallsack ab 2012 auch im Kanton Neuenburg
(Keystone-SDA) Der Kanton Neuenburg führt ein einheitliches Besteuerungssystem für Haushaltabfälle ein: Ab 1. Januar 2012 müssen die Neuenburgerinnen und Neuenburger eine Gebühr pro Abfallsack bezahlen.
Dies gelte künftig für alle Gemeinden ausser dem Val-de-Travers, schreibt die Neuenburger Staatskanzlei am Montag in einem Communiqué. Das Val-de-Travers habe sich dazu entschlossen, eine gewichtsbezogene Gebühr einzuführen.
Die neuen Abfallsäcke werden ab Dezember in Einkaufsläden und bei der Gemeindeverwaltung erhältlich sein. Ein 17-Liter-Sack kostet einen Franken, ein 35-Liter-Sack zwei Franken, für einen 60-Liter-Sack bezahlen die Konsumenten 3,40 Franken und für einen 110-Liter-Sack 6,30 Franken.
Unternehmen müssen künftig in der Regel eine gewichtsbezogene Gebühr für ihren Abfall bezahlen. Ausnahmen gibt es für Kleinunternehmen.
Abfallgraben zwischen Deutsch- und Westschweiz
In der lateinischen Schweiz hat bis jetzt einzig der Kanton Freiburg flächendeckend Gebühren nach dem Verursacherprinzip eingeführt. Gegen das in der Deutschschweiz seit längerem gelebte Prinzip, dass derjenige bezahlt, der Abfall anhäuft, gibt es in der Romandie und im Tessin heftigen Widerstand.
Viele Gemeinden finanzieren die Abfallbeseitigung einzig mit ihren Steuern. Anläufe zur Einführung einer Sack- oder Gewichtsgebühr scheiterten immer wieder.
Dieser Praxis haben die Bundesrichter in Lausanne im August dieses Jahres nun ein Ende gesetzt. Mit einem System ohne Gebühren fehle jeder Ansporn, Abfall zu vermeiden, argumentierten sie. Dies widerspreche dem schweizerischen Umweltschutzgesetz. Gemäss diesem müssen ab kommendem Jahr sämtliche Gemeinden bei der Abfallentsorgung eine verursachergerechte Finanzierung einführen.