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Georg Fischer/Giorgio Behr lehnt im Stimmrechts-Streit einen Vergleich ab

Schaffhausen (awp/sda) – Im Prozess um die Eintragung von Aktien-Stimmrechten hat Investor Giorgio Behr am Mittwoch vor dem Kantonsgericht Schaffhausen einen Vergleich abgelehnt. Strittig sind 0,3% Stimmrechtsanteile seiner Beteiligungsgesellschaft BDS am Industriekonzern Georg Fischer (GF).
Giorgio Behr hat mit BDS im November 2008 insgesamt 6,36% des Aktienkapitals von Georg Fischer übernommen und wurde damit zum grössten Einzelaktionär des Industriekonzerns. Doch der Einstieg war nicht willkommen. Der Verwaltungsrat von GF will grundsätzlich keinen starken Einzelaktionär.
Daher ist in den Statuten von GF eine Stimmrechtsbeschränkung auf maximal 5% festgelegt. Auch wer mehr als fünf Prozent des Namensaktienkapitals besitzt, wird nur mit 5% Stimmrecht ins Aktienregister eingetragen.
GF hat inzwischen alle Aktien der Privatperson Behr in Höhe von 4,7% anerkannt. Am Mittwoch verlangte Behr für die BDS die Eintragung von Stimmrechten für weitere 13’700 Aktien, was einem Anteil von rund 0,3% entspricht.
ra

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