Gerhard Ulrich soll für weitere 100 Tage ins Gefängnis
(Keystone-SDA) Bellinzona – Gerhard Ulrich, der Präsident des Vereins «Aufruf ans Volk», hat sich wegen Belästigung von zwei Richtern vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten müssen. Die Anklage bezichtigt ihn der mehrfachen Nötigung.
Der 65-jährige Ingenieur aus Winterthur wies die Vorwürfe zurück. Die neunseitige Anklageschrift von Bundesstaatsanwalt Hansjörg Stadler bezeichnete er als «lächerlich». Es handle sich um eine Verdrehung der Tatsachen, sagte Ulrich bei seiner Einvernahme.
Gemäss Anklage belästigte Ulrich zwei Bundesrichter vor dem Bundesgericht in Lausanne sowie vor deren privaten Wohnsitzen. Unter anderem führte er einen mehrwöchigen Hungerstreik durch.
Die Bundesrichter mussten wegen den Protestaktionen ihr Verhalten im Alltag ändern, führte Bundesstaatsanwalt Stadler an. Dieser These widersprach Ulrich.
Bei den Aktionen seien stets Polizisten anwesend gewesen. Diese seien jedoch nie eingeschritten. Zudem verabscheue er Gewalt. Dass die Richter sein Verhalten als lästig empfunden haben, stört Ulrich nicht: «Beamte müssen mit Kritik leben können.»
Ulrich und seine Anhänger forderten eine Korrektur von ihrer Meinung nach falschen Urteilen. Er habe für die Rehabilitierung von Justizopfern gekämpft, sagte Ulrich, und bereue nichts. Der 65-Jährige attestiert sich selbst einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn.
Wann Einzelrichterin Miriam Forni ihr Urteil bekannt geben wird, ist noch nicht bekannt. Der Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ist auf maximal drei Tage angesetzt.