Gutachten bestätigt falsche Behandlung einer Frau am Inselspital
Die Lähmung der linken Körperhälfte bei einer Frau wäre bei einer korrekten Diagnose und Behandlung im Inselspital in Bern im Jahr 2003 mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen. Dieser Schluss eines Gutachters ist nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
(Keystone-SDA) Die Insel Gruppe verneinte in seiner zweiten Verfügung in dieser Sache den kausalen Zusammenhang zwischen der Behandlung und den schweren gesundheitlichen Folgen für die Frau, die heute pflegebedürftig ist. Sie suchte wegen Lähmungserscheinungen im linken Bein die Notfallstation des Inselspitals auf.
Nach einigen Untersuchungen und der Verabreichung von Medikamenten wurde sich in ein Regionalspital verlegt. Am Folgetag musste sie wieder notfallmässig ins Inselspital gebracht und operiert werden, weil sich ihr Zustand verschlechterte. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Schlüssiges Gutachten
Eine Genugtuungsforderung von 50’000 Franken wies die Insel Gruppe bereits zwei Mal ab. Jetzt muss sie sich auf Geheiss des Bundesgerichts nochmals mit dem Fall befassen. Das höchste Schweizer Gericht hat festgehalten, dass das vom Berner Verwaltungsgericht in Auftrag gegebene Gerichtsgutachten schlüssig ist.
Der Gutachter hielt fest, dass es mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht zum zweiten Schlaganfall und damit der schweren gesundheitlichen Schädigung gekommen wäre, wenn eine intravenöse Thrombolyse durchgeführt worden wäre. Dabei wird der Thrombus, der ein Gefäss verstopft, mit einem Medikament aufgelöst. (Urteil 4A_54/2025 vom 29.4.2025)