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JAPAN/Schweiz nimmt japanische Einfuhren unter die Lupe

Bern (awp/sda) – Die Schweiz trifft Massnahmen, um die Einfuhr kontaminierter Lebens- und Futtermittel aus Japan zu verhindern. Bereits angeordnet sind Schwerpunktkontrollen an der Grenze. Zudem wird von Japan künftig der Nachweis verlangt, dass die importierte Ware nicht verstrahlt ist.
Lebens- und Futtermittel aus den betroffenen Regionen Japans können künftig nur noch dann in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie bereits vor Ort auf Radioaktivität getestet wurden und ein amtliches Zertifikat nachweist, dass die Produkte nicht verstrahlt sind.
Sabina Helfer, Sprecherin des Bundesamts für Gesundheit (BAG), bestätigte am Montag einen Bericht der Zeitung “Der Sonntag”. Das BAG sei derzeit daran, die dazu erforderliche neue Amtsverordnung zu verabschieden.
Anpassung an EU-Richtlinien
Die neue Regelung soll dieser Tage in Kraft treten. Mit ihr wird eine Richtlinie der EU übernommen, welche seit letztem Sonntag Zwangskontrollen in Japan verlangt, und zwar für Lebensmittel aus den zwölf betroffenen Regionen.
Auch andere Länder haben die Überwachung der Einfuhren aus den betroffenen Gebieten verstärkt oder sogar Importverbote verhängt. In der Schweiz ist ein Importverbot vorderhand kein Thema, wie Helfer sagte. In der aktuellen Situation sei nicht zu erwarten, dass gesundheitsgefährdende Lebensmittel aus Japan in die Schweiz kommen.
Zudem seien – in Abstimmung mit der EU – bereits andere wirkungsvolle Massnahmen umgesetzt. Die Stichproben an den Grenzen beziehungsweise in den Flughäfen sind laut Helfer bereits angelaufen. Noch liegen aber keine Ergebnisse vor, weil seit dem Start des Schwerpunktprogramms am Zoll keine Direktimporte von Lebensmitteln aus Japan mehr eingegangen sind.
Das BAG hat angeordnet, insgesamt dreissig Muster von Lebensmitteln und zehn Muster von Futtermitteln zu erheben.

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