The Swiss voice in the world since 1935

Juristisches Nachspiel nach tödlichem Tauchunfall

(Keystone-SDA) Stans – Der Tauchunfall von Ende März in Beckenried NW, bei dem zwei Franzosen ertranken, hat ein juristisches Nachspiel. Das Verhöramt Nidwalden hat gegen den überlebenden Tauchlehrer ein Strafverfahren wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung eingeleitet.
Verhörrichterin Carmen Kaufmann-Thali bestätigte eine Meldung von «Schweiz aktuell» des Schweizer Fernsehens (SF). Bei dem Tauchlehrer handelt es sich um einen 30-jährigen Elsässer. Er war nach eigenen Angaben seit 2009 Tauchlehrer des Brüderpaares, das am 29. März 2010 im Vierwaldstättersee ums Leben kam.
Das Strafverfahren allein sagt noch nichts aus über ein etwaiges Verschulden des Tauchlehrers. Wenn das Verhöramt keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten findet, kann das Verfahren eingestellt werden. Andernfalls erfolgt die Überweisung an die Staatsanwaltschaft.
Die 20- und 22-jährigen Elsässer tauchten am 28. März mit ihrem Lehrer vor Beckenried bis auf eine Tiefe von 60 Metern. Laut Kaufmann tauchten die Brüder erstmals in diese Tiefe.
Der überlebende Tauchlehrer brach den Tauchgang wegen Übelkeit ab. Den beiden andern Tauchern soll er das Zeichen zum Aufstieg gegeben haben.
Die rechtsmedizinischen Untersuchungen zeigten, dass die beiden Taucher an der sogenannten Dekompressionskrankheit starben. Die Taucher waren zu schnell aufgestiegen, was wegen den Druckveränderungen tödliche Folgen haben kann.
Die Verstorbenen trugen zudem Nassanzüge. Diese lassen das Wasser durch. Der Körper kühlt damit schneller ab als in Trockenanzügen. Nassanzüge gelten laut einem früheren Statement des Verhöramtes für Tiefen von 40 bis 60 Metern als unüblich.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft