JUSO-Klage: Verfahren gegen «Weltwoche»-Verleger Köppel eingestellt
(Keystone-SDA) Roger Köppel muss sich nicht wegen Verletzung der Rassismusstrafnorm verantworten. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat das Verfahren eingestellt. Die JUSO hatte dem «Weltwoche»-Chef Diskriminierung von Muslimen vorgeworfen.
Steine des Anstosses waren ein Auftritt Köppels in der Sendung «TalkTäglich» von TeleZüri und mehrere Beiträge in der «Weltwoche». Köppel hatte sich dort zum Islam, zu Muslimen und zur Minarett-Initiative geäussert.
In den Augen der Jungsozialisten (JUSO) hat er dabei rassistische Aussagen gemacht sowie Muslime systematisch herabgesetzt und verleumdet. Die Jungpartei hatte deshalb im Dezember 2009 Anzeige gegen Köppel wegen Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm eingereicht.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat das Verfahren nun eingestellt, wie die JUSO am Freitag mitteilte. Der zuständige Staatsanwalt Lino Esseiva bestätigte die Einstellung gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Sie datiert vom 24. Januar 2011.
Kein «hetzerisches Moment»
In der Einstellungsverfügung, die der SDA vorliegt, begründet die Staatsanwaltschaft den Entscheid unter anderem damit, dass Köppel keinem Muslim die Gleichberechtigung beziehungsweise Gleichwertigkeit als menschliches Wesen abgesprochen habe. Es gebe «keinen Anhaltspunkt für eine Straftat».
«Wenn Roger Köppel Islamismus und Terror geisselt und eine Beziehung zwischen Islam und Islamismus herstellt, kann von Aufruf zu Hass oder Diskriminierung keine Rede sein», heisst es. Denn es fehlten «Intensität und hetzerisches Moment». Es müsse zulässig sein, eine Beziehung zwischen Islam und Islamismus oder Islamismus und Terror herzustellen.
Die JUSO sind enttäuscht. Die Kleinen fange man, die Grossen lasse man laufen, schreiben sie in ihrer Mitteilung. Köppel könne sich offenbar «eine ganze Heerschar von Anwälten» leisten, die ihn vor dem Gesetz schützten. Ob die Partei den Fall weiterzieht, ist noch offen.