Kanton Glarus bestimmt Windkraftgebiete im Tal und auf dem Berg

Die Glarner Regierung will Windkraft in zwei bis drei Gebieten im Kanton ermöglichen. Es handelt sich vorerst um den Vorabgipfel im Grenzgebiet zu Graubünden und um ein 2-Quadratkilometer-Areal in der Linthebene östlich von Bilten. Das geht aus dem am Mittwoch vorgestellten revidierten kantonalen Richtplan hervor.
(Keystone-SDA) Als allfälliger dritter Standort ist im Richtplan ein Areal westlich von Bilten vermerkt. Da dort aber noch Konflikte mit dem Flugverkehr des örtlichen Flugplatzes bestehen, gilt der Standort vorerst nur als Zwischenergebnis, wie Regierungsvertreter in Glarus vor den Medien erklärten.
«Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass wir im Kanton Windenergie überhaupt nutzen können», erklärte Landammann Kaspar Becker (Mitte) das Vorgehen. Es sei wichtig, dass der Kanton neben Wasserkraft und Solarenergie auch die Windkraft nutze, um mitzuhelfen, die Stromversorgungslücke zu schliessen. «Darum ist es zentral, dass wir hier vorwärtskommen», betonte Becker.
Keine Überraschungen
«Es ist wenig überraschend, das wir auf Gebiete gekommen sind, die bereits immer wieder in Diskussion waren», sagte Bau- und Umweltdirektor Thomas Tschudi (SVP). Der Wind wehe eben immer noch dort, wo er vor zehn Jahren geweht habe. Damals fing im Alpenkanton die Windkraftdiskussion gerade erst an.
In Bilten Ost wurde ein Produktionspotential von über 50 Gigawattstunden (GWh) im Jahr errechnet, was dem Stromverbrauch von knapp 11’000 Haushalten entspricht. Vom Vorab könnten dereinst über 30 GWh ins Tal fliessen (6600 Haushalte). Ebenfalls dieses Potential wird Bilten-West zugerechnet.
«Der Vorab und Bilten-Ost bieten effektiv gute Voraussetzungen, dass wir Windenergie nutzbar machen können», erklärte Tschudi. Der Vorab sei nicht der einzige Gipfel mit Wind, aber er sei von der Flimser Seite her gut erschlossen. «Das ist der Unterschied zwischen diesem Gipfel und anderen Gipfeln», fasste der Regierungsrat zusammen.
Keine Windräder ausserhalb der Richtplanzonen
«Wir regeln mit der Richtplananpassung, dass Windräder in diesen zweieinhalb Gebieten gebaut werden könnten und an anderen Orten nicht», erläuterte Tschudi. Aktuell können Windräder ab einer gewissen Grösse im Glarnerland gar nicht gebaut werden, da es keinen Windkrafteintrag im geltenden Richtplan gibt.
Die ausgeschiedenen Windkraftgebiete seien nicht als Absichtserklärung der Regierung zu verstehen, dort Windkraftanlagen erstellen zu wollen, erklärte Tschudi gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Regierung habe die Aufgabe gefasst, geeignete Standorte zu evaluieren. Das habe die Exekutive «rein faktenbasiert» gemacht, sagte der Bau- und Umweltdirektor.
Mitwirkung aller
«Jetzt fängt der politische Prozess an, bei dem es Platz hat für mehr Bauchgefühl», so Tschudi. Der Kanton gebe der Bevölkerung dabei keine Einschränkungen bei der Mitsprache vor. «Wir wollen die Mitwirkung alle betroffener Personen», betonte der SVP-Regierungsrat.
Für den revidierten Richtplan wurde ebenfalls am Montag das Mitwirkungsverfahren eröffnet. Es läuft bis Ende Juli. Gleichzeitig wurde der Richtplan zur Vorprüfung dem Bund vorgelegt. Nach einer allfälligen Anpassung aufgrund von Mitwirkung und Vorprüfung kommt die Richtplanrevision vors Kantonsparlament, im besten Fall schon Anfang nächsten Jahres. Das allerletzte Wort haben in jedem Fall Gemeindeversammlungen.