Kanton Zürich will die Justiz kinderfreundlicher machen

Die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) hat am Donnerstag dargelegt, wie die Zürcher Justiz kinderfreundlicher werden soll. In einem ersten Schritt sollen betroffene Kinder und Jugendliche nach Abschluss eines Verfahrens Feedback geben können.
(Keystone-SDA) Die Justiz kinderfreundlicher zu gestalten, gehört zu den Legislaturzielen des Zürcher Regierungsrats. Das sagte die Zürcher Regierungsrätin und Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) am Dienstag vor den Medien. Sie präsentierte einen Bericht, der unter anderem eine Bestandsaufnahme zum Thema kinderfreundliche Justiz im Kanton Zürich enthält.
Fehr führte weiter aus, dass Kinder auf verschiedene Arten mit der Justiz in Kontakt kommen können, beispielsweise, wenn ein Elternteil in ein Strafverfahren verwickelt ist, wenn sie selbst einer Straftat beschuldigt werden oder wenn sie ausserhalb der Familie untergebracht werden. In all diesen Fällen sei es wichtig, dass die Kinder gehört werden und ihre Rechte und Interessen gewahrt werden.
Roland Zurkirchen, der Leiter der Oberjugendanwaltschaft, zeigte am Beispiel der Jugendstrafrechtspflege auf, welche Schritte bereits unternommen wurden, um die Kindergerechtigkeit zu verbessern. So achten Jugendanwältinnen und Jugendanwälte sowohl im schriftlichen Verkehr als auch im Gespräch auf eine verständliche, altersgerechte Sprache.
Besuche im Gefängnis kindergerechter machen
Ein weiteres Thema, das im Bericht aufgegriffen wird, sind Besuche von Kindern und Jugendlichen bei einem Elternteil im Gefängnis. Dabei soll beispielsweise darauf geachtet werden, dass die Besuchszeiten ausserhalb der Schulzeiten liegen, beispielsweise an Mittwochnachmittagen. Wenn möglich, sollen die Besuche in familiengerechten Räumen ohne Trennscheibe stattfinden.
Neben dem Aufbau eines Feedbacksystems soll als zweite konkrete Massnahme ein Überprüfungsmodell eingeführt werden, das die betroffenen Einheiten der Justizdirektion bei ihren Weiterentwicklungsschritten unterstützt. Die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz soll dabei die Rolle der Reviewerin übernehmen.