Kein Revisionsverfahren zu Fall von Anstiftung zu Tötung

Das Berner Obergericht hat das Revisionsgesuch einer wegen Anstiftung zu versuchter Tötung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Frau zurecht abgewiesen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Verurteilte verlangte die Befragung von zwei neuen Zeugen.
(Keystone-SDA) Das Bundesgericht stützt die Sicht der Berner Vorinstanz, wonach es auffällig sei, dass einer der neuen Zeugen in der Zeit aufgetaucht sei, als die Beschwerdeführerin das Aufgebot für ihren Strafantritt erhielt.
Zudem sei es lebensfremd, dass dieser Zeuge in der Wohnung des Haupttäters gewesen sein soll, aber im bisherigen Verfahren nicht genannt wurde. Ebenso abwegig sei dessen bei einer Anwältin deponierte Aussage, dass er nichts vom Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin und ihren damaligen Freund erfahren habe, um sich dann sieben Jahre später zu melden.
Nicht beteiligt
Die zweite Zeugin wurde als nicht relevant erachtet, weil sie an den Geschehnissen von 2015 nicht beteiligt war. Die Beschwerdeführerin stiftete ihren damaligen Freund dazu an, einen Bekannten zu töten, weil dieser sie beschimpft und beleidigt habe. Der Freund machte sich mit einem Küchenmesser auf den Weg zu einem Club, wo er das Opfer an Hand und Oberschenkel verletzte.
Für die Tat beziehungsweise die Anstiftung dazu wurden die beiden zu sieben und fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde dagegen im Sommer 2022 ab. (Urteil 6B_567/2024 vom 3.4.2025)