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Kommission will Hinterlassenenleistungen nur für Ehepaare

Keystone-SDA

Hinterlassenenleistungen der AHV soll es nur für Verheiratete geben, mindestens so lange es noch andere vom Zivilstand abhängige Regelungen bei der AHV gibt. Dieser Ansicht ist die zuständige Kommission des Nationalrates.

(Keystone-SDA) Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) entschied mit 16 zu 9 Stimmen, AHV-Hinterlassenenrenten nur für Verheiratete zuzulassen. Erhalten sollen sie verwitwete Väter und Mütter mit Kindern, die jünger sind als 25 Jahre.

Geht es nach dem Bundesrat, sollen hinterbliebene Väter und Mütter ebenfalls bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Rente erhalten, aber unabhängig vom Zivilstand. Die Minderheit der SGK-N möchte es ebenso halten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie will damit der gesellschaftlichen Entwicklung folgen.

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Die Kommission will erst später entscheiden, ob sie die Reform als indirekten Gegenvorschlag der Initiative gegen die AHV-Heiratsstrafe entgegenstellen will. Sie plant eine zweite Lesung zur Reform der Hinterlassenenrenten.

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