Lufthansa-Klage gegen Abfluggebühren gescheitert
LEIPZIG/FRANKFURT (awp international) – Die Lufthansa ist mit ihrer Klage gegen einheitliche Sicherheitsgebühren bei An- und Abflügen auf deutschen Flughäfen endgültig gescheitert. Nachdem die Airline bereits in zwei Instanzen unterlegen war, wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag auch die Revision zurück. Die einheitlichen Gebühren für die Sicherung der An- und Abflüge durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) seien rechtens, entschied der 3. Senat. Die Leistung, die den Fluglinien zugutekomme, sei auf allen internationalen Flughäfen in Deutschland «im Wesentlichen» gleich.
Die Lufthansa hatte argumentiert, gleiche Gebühren an kleinen wie grossen Flughäfen seien wettbewerbsverzerrend. Die Arbeit der DFS an weniger frequentierten Flughäfen werden mit den Gebühren von den ganz grossen Flughäfen «quersubventioniert». Stattdessen müsse nach dem Kostendeckungsprinzip abgerechnet werden. Je stärker frequentiert der Flughafen, desto günstiger müssten die Kosten für die Leistung der Flugsicherung werden.
«Wenn feststeht, dass die Kosten an den einzelnen Flughäfen sehr weit auseinanderdriften, erfordert es das Kostendeckungsprinzip, möglichst real abzurechnen», erklärte ein Anwalt der Lufthansa. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter folgten dem nicht. Es gebe einen weiten Ermessensspielraum, wie die Gebühren zu gestalten sind, hiess es.
Für Lufthansa ging es um grosse Beträge. Sie war konkret gegen zwei Gebührenbescheide über insgesamt 6,5 Millionen Euro für die Flugsicherung im Februar und März 2004 vorgegangen. Wenn die Kosten für die Flugsicherung an grossen Airports – die Lufthansa überwiegend ansteuert – vergünstigt worden wären, hätte die Kranich-Airline jährlich Millionen sparen können. (Az.: BVerwG 3 C 29.08 – Urteil vom 10. Dezember 2009)/bz/DP/stw