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Maskenpflicht im Kanton Zürich bei Veranstaltungen über 30 Personen

Im Kanton Zürich gilt ab Donnerstag unter anderem in Clubs eine Maskenpflicht. (Symbolbild) KEYSTONE/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen gilt im Kanton Zürich ab Donnerstag eine Maskenpflicht. Bisher lag die Grenze bei 100 Personen. Neu muss zudem auch das Servicepersonal Masken tragen.

Der Zürcher Regierungsrat weitet die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aus, wie er am Mittwoch mitteilte. Neu gilt auch in Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen im Innenbereich eine Maskenpflicht. Dasselbe gilt für Gastrobetriebe und Bars, in denen nicht ausschliesslich sitzend gegessen und getrunken wird. Die Massnahmen sind vorerst bis zum 31. Oktober in Kraft.

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