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Messerstecherin im Fall Beringen wollte auch die Mutter töten

(Keystone-SDA) Die 21-Jährige, die Ende Juli in Beringen SH ihren Vater erstochen hat, wollte auch ihre eigene Mutter töten. Bei einer Befragung sagte sie aus, bei der Tat ein zweites Messer dabei gehabt zu haben. Der Bruder sei der schreienden Mutter aber zu Hilfe geeilt.

Wie die Schaffhauser Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, habe die Frau ausgesagt, am Morgen des 26. Juli nicht nur eines, sondern gleich zwei Messer eingepackt zu haben. Mit dem Velo sei sie zum Haus ihrer Eltern gefahren und habe dort die Wohnungstüre mit dem eigenen Schlüssel aufgeschlossen.

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Sie ging ins Wohnzimmer, wo der Vater auf dem Sofa schlief, und tötete ihn mit mehreren Messerstichen. Durch den Lärm aufgeschreckt wollte die Mutter dem Vater zu Hilfe eilen – wurde von der Tochter aber ebenfalls angegriffen.

Wie die Täterin nun angab, hatte sie offenbar die Absicht, auch die Mutter zu töten. Der Bruder, der noch zuhause wohnte und vom Lärm wach wurde, konnte dies aber verhindern. Er war es auch, der die Rettungskräfte alarmierte. Die Täterin wurde kurz darauf im Ortszentrum von Beringen festgenommen.

«Ab und zu geschlagen worden»

Die Mutter musste mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Spital gebracht werden, konnte dieses inzwischen aber wieder verlassen und bereits ausführlich befragt werden. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, stand die junge Täterin bei ihrer Attacke weder unter Drogen- noch unter Alkoholeinfluss.

Als Tatmotiv gibt die 21-Jährige nach wie vor an, von ihren Eltern beleidigt worden zu sein. Früher sei sie vom Vater ausserdem «ab und zu geschlagen worden». In ihrem ersten Geständnis hatte sie zudem gesagt, dass die Mutter diesem Verhalten nie etwas entgegengesetzt habe, weshalb sie auch auf diese losgegangen sei.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein psychiatrisches Gutachten über die junge Frau angefordert. Die Täterin bleibt bis mindestens 26. Oktober in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft will bis dann weitere Abklärungen an den Ausbildungs- und Wohnorten der jungen Frau vornehmen.

Drohungen in Morseschrift

Es war nicht das erste Mal, dass die junge Frau auffällig wurde. Während ihrer Zeit in der Kantonsschule in Winterthur verfasste sie am Computer Drohungen in Morseschrift.

Diese waren so gravierend, dass die Schule die Polizei informiert hätte, wenn die Schülerin nicht zu einer psychologischen Betreuung eingewilligt hätte. Der Psychiater erkannte zu diesem Zeitpunkt jedoch keine Bedrohung für Schule oder Mitschüler.

Weil die Täterin damals bereits volljährig war, wurden die Eltern auf ihren eigenen Wunsch hin nicht über die Drohschreiben informiert. Das Verhältnis zum Elternhaus sollte nicht zusätzlich belastet werden. Auch die Polizei erfuhr nichts davon.

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