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Nationalrat will Versorgung mit Spenderblut gesetzlich absichern

Der Nationalrat will die Bestimmungen zur Blutspende präzisieren - und dafür sorgen, dass niemand mehr diskriminiert wird. (Themenbild) KEYSTONE/ANTHONY ANEX sda-ats

(Keystone-SDA) Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten soll auf gesetzlichem Weg abgesichert werden. Der Nationalrat hat deshalb das Heilmittelgesetz im Einklang mit dem Bundesrat angepasst. Verankert werden soll auch, dass beim Spenden niemand diskriminiert wird.

Der Nationalrat hat die Vorlage am Mittwoch mit 181 zu 0 Stimmen angenommen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Mit der Schweiz verbunden

Die Regeländerungen bei der Blutspende initiiert hatte der frühere Aargauer SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner im Jahr 2016. Er forderte, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Blut zur Bundesaufgabe werden solle.

Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) arbeitete nach dem Ja beider zuständigen Parlamentskommissionen eine Änderung des Heilmittelgesetzes aus. Ergänzend zum ursprünglichen Initiativtext hielt sie fest, dass beim Blutspenden niemand diskriminiert werden dürfe. Die Kriterien, wonach jemand zum Spenden nicht zugelassen wird, müssen künftig auf dem individuellen Risikoverhalten und der Wissenschaft basieren.

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