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Neuer Gesamtarbeitsvertrag in Coiffeur-Branche in Kraft

(Keystone-SDA) Zürich – Für die rund 20’000 Beschäftigten der Schweizer Coiffeur-Branche geht ein dreijähriger vertragsloser Zustand zu Ende. Seit dem 1. Juni ist ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft. Der Mindestlohn wurde darin auf 3400 (bisher 3100 bis 3200) Fr. erhöht.
Der neue GAV, der bis Ende 2012 befristet ist, sei ein erster Meilenstein auf dem Weg zu guten Arbeitsbedingungen in der Branche, teilte die Gewerkschaft Syna mit.
Es sei wichtig, dass überhaupt eine Einigung zustande gekommen sei, sagte Syna-Zentralsekretär Guido Bechtiger auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die einzige Verbesserung sei die Erhöhung des Mindestlohnes.
Mit dem neuen GAV besteht laut Bechtiger eine gute Ausgangslage für weitere Verbesserungen. Es werde mit einer neuen Geschäftsstelle gestartet, die vor allem den Vollzug, die Einhaltung und Umsetzung des GAV überwache.
Die Geschäftsstelle könne auch Lohnbuchkontrollen durchführen. Bei weiteren GAV-Verhandlungen werde es darum gehen, einen 13. Monatslohn, verbesserte Ferienleistungen und eine weitere Verbesserung der Basislöhne zu realisieren.

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