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Prüfung des Auslieferungs-Begehrens läuft weiter

(Keystone-SDA) Bern – Acht Monate nach seiner Verhaftung harrt das Auslieferungsverfahren gegen den Filmregisseur Roman Polanski immer noch eines Entscheids. Wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in der Fragestunde des Nationalrats sagte, dauern die Abklärungen in der Verwaltung noch an.
Das Bundesamt für Justiz sei daran zu prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt seien. Berücksichtigen muss die Schweiz dabei das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe sowie den bilateralen Auslieferungsvertrag mit den USA. Eventuelle Rekurse werden vom Bundesstraf- und vom Bundesgericht beurteilt.
Gemäss dem US-Auslieferungsgesucht hat sich Roman Polanski der sexuellen Handlungen mit einer Minderjährigen schuldig erklärt. Er gab zu, dass er mit einem damals 13-jährigen Mädchen Sex hatte. Vorher hätten sie Champagner und Drogen konsumiert.
Laut Widmer-Schlumpf steht nach heute geltendem US-Recht für Roman Polanski eine Höchststrafe von zwei Jahren zur Diskussion. Dass das Strafmass aber bereits festgelegt worden wäre, lasse sich aus den Auslieferungsunterlagen nicht entnehmen. In der Schweiz wäre die Tat verjährt.
Wie Widmer-Schlumpf einräumte, liegt das Unübliche an dem Auslieferungsvertrag mit den USA darin, dass die Verjährungsregeln des ersuchenden Staates anzuwenden sei. Seither sei man aber auch mit anderen Ländern ähnliche Verträge eingegangen.
Polanski war am 26. September 2009 bei seiner Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Auslöser war eine Meldung eines Kantonspolizisten über das hängige Auslieferunsgesuch.

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