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Rheintaler Bauer soll Ehefrau mit Holzscheit erschlagen haben

(Keystone-SDA) Rheineck SG – Ein 52-jähriger Rheintal Bauer soll 18 Jahre hinter Gitter und danach gegebenenfalls verwahrt werden. Er soll im Advent 2008 seine Frau mit einem Holzscheit erschlagen haben. Der Mann steht vor dem Kreisgericht Rheintal. Die Anklage lautet auf Mord.
Der Mann und seine um zwei Jahre jüngere Ehefrau lebten getrennt von einander in Oberriet im St. Galler Rheintal. Sie hatten gemeinsam drei Kinder; diese sind heute 22, 25 und 27 Jahre alt.
Am 8. Dezember 2008 teilte der Sohn seinem Vater mit, die Mutter habe einen neuen Freund. Der Vater störte sich daran. Er zog seine Sonntagskleider an und suchte seine Ehefrau am Feierabend auf. Er sagte ihr, mit ihr über die Scheidung sprechen zu wollen. Die seinerzeit 48 Jahre alte Frau gewährte dem Ehemann darauf Einlass.
Mit Holzscheit auf Kopf geschlagenEs kam zu einem Streit. In der Küche des Hauses nahm der Mann laut Anklageschrift ein Holzscheit und schlug auf seine Frau ein. Die Frau versuchte zu flüchten. Der Mann nahm darauf ein Wallholz und schlug wieder auf die Frau ein. Sie stürzte die Treppe hinunter.
Als sie am Boden lag soll der Bauer weiter auf die Frau eingeprügelt haben, bis sie sich, im Blut liegend, nicht mehr regte. Darauf verbrannte er das Holzscheit, reinigte das Wallholz und beseitigte Blutspuren. Er verschloss das Haus mit einem Trick von aussen und ging mit dem Sohn auf ein Bier in ein Restaurant.
Die Leiche der Frau wurde am nächsten Tag entdeckt. Kurz darauf wurde der Bauer festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Er gab im Lauf der Ermittlung zu, auf seine Ehefrau eingeschlagen zu haben, sagte aber beharrlich, er habe sie nicht töten wollen. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren wegen Mordes.
RückfallgefahrDer Mann war ein Jahr vor der Bluttat bereits von der Polizei aus dem gemeinsamen Haus weggewiesen worden. Ein Gutachter attestiert dem Mann eine erhöhte Rückfallgefahr für Gewalttaten. Es liege eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und emotional instabilen und dissozialen Anteilen vor, wie die Anklage schreibt.

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