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Sechs von zehn Beschwerden von Umweltorganisationen gutgeheissen

(Keystone-SDA) Rund sechs von zehn Beschwerden von Umweltorganisationen sind 2010 gutgeheissen worden. Von 54 angefochtenen Projekten stammten sechs aus dem Bereich erneuerbare Energie. In all diesen sechs Fällen wurden die Beschwerden mindestens teilweise gutgeheissen.

Angefochten worden waren vier Projekte für Wasserkraftanlagen, eine Nutzungsplanung im Bereich Fotovoltaik und eine Holzfeuerungsanlage mit Rodung, wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Montag mitteilte.

Mit der Schweiz verbunden

Die Eingaben stammten von verschiedenen Organisationen, führte Florian Wild, Leiter Abteilung Recht im BAFU, dazu aus. In fünf Fällen wurden die Beschwerden vollumfänglich gutgeheissen, im sechsten teilweise. Das bedeutet laut Wild, dass sie gesetzliche Vorschriften verletzten.

Umstrittenes Recht

Geht es nach dem Nationalrat, sollen Umweltverbände künftig gegen Wind- oder Wasserkraft-Projekte keine Beschwerde mehr erheben dürfen. In der Energiedebatte im Juni sprach sich die grosse Kammer dafür aus, das Verbandsbeschwerderecht bei Energieprojekten aufzuheben und nahm eine entsprechende Motion an.

Der Bundesrat dagegen möchte das Verbandsbeschwerderecht nicht einschränken und lehnte die Motion deshalb ab. Die Entscheidung des Ständerates steht noch aus.

2010 waren 31 Umweltorganisationen zu Verbandsbeschwerden berechtigt. Sie meldeten dem BAFU für das vergangene Jahr insgesamt 63 erledigte Beschwerden zu 54 Projekten. Knapp sechs von zehn Beschwerden – 37 Eingaben oder 59 Prozent – wurden ganz oder teilweise gutgeheissen.

22,2 Prozent abgewiesen

14 Beschwerden (22,2 Prozent) wurden abgewiesen. 3 Beschwerden (4,8 Prozent) wurden zurückgezogen und eine Vereinbarung geschlossen. 2 weitere Beschwerden wurden ohne Vereinbarung zurückgezogen. In 7 Fällen (11,1 Prozent) wurden Beschwerden gegenstandslos, weil Baugesuche zurückgezogen oder abgeändert wurden.

59 Beschwerden betrafen Vorhaben, die kantonale Behörden bewilligt hatten. Vier Eingaben richteten sich gemäss der Liste des BAFU gegen Entscheide von Bundesbehörden.

2008 und 2009 war die Quote der mindestens teilweisen Gutheissungen mit 61,5 Prozent etwas höher gewesen. Der Anteil der abgewiesenen Beschwerden lagen bei durchschnittlich 11,5 Prozent respektive 18,7 Prozent.

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