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St. Galler Regierung sieht keinen Bedarf für weitere Aufarbeitungen

Keystone-SDA

Der Kanton St. Gallen solle seine Aufsicht über Sonderschulheime mit weltlichem und kirchlichem Personal aufarbeiten. Dies wird in einem SP-Vorstoss gefordert. Die Regierung sieht aber keinen Bedarf und verweist auf bereits laufende Untersuchungen.

(Keystone-SDA) Die düstere Geschichte des Kinderschutzes dürfe noch lange nicht in Vergessenheit geraten, hatte SP-Kantonsrätin Karin Hasler in ihrem Vorstoss geschrieben.

Sie bezog sich dabei auf die Studie der Universität Zürich zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche. Thema war dort unter anderem ein früheres katholische Kinderheim in Lütisburg SG. 1988 wurde die Institution reorganisiert.

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In der Studie ist die Rede von sexuellem Missbrauch durch einen Kaplan von 1958 bis 1986. Die gleichen Vorwürfe habe es gegen einen der Direktoren für die Jahre 1978 bis 1988 gegeben. Die Menzinger Schwestern sollen nach Aussagen von Opfern schwerste körperliche Misshandlungen sowie sexuelle Gewalt ausgeübt haben.

Auch durch weltliches Personal

Ihr sei ein Fall bekannt, der zeige, dass der Kanton die Aufarbeitung nicht einfach an die Kirche delegieren könne, schrieb Hasler. Es gehe um einen Mann, der als Kind in Lütisburg platziert wurde. Er sei dort «auf unterschiedlichste Art misshandelt» worden. Eine Rolle hätten dabei nicht nur Menzinger Schwestern sondern auch das weltliche Personal gespielt.

In ihrer Stellungnahme lehnte es die Regierung ab, zu ihrer Aufsicht über die Institution einen Bericht zu verfassen. Es gebe bereits verschiedene Arbeiten, die sich mit der Aufarbeitung der Geschehnisse und der Rolle des Kantons befassten.

So sei vom Departement des Innern ein Forschungsprojekt «Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen im Kanton St. Gallen» gestartet worden. Es werde federführend vom Staatsarchiv umgesetzt und solle, «soweit möglich, auch die Aufarbeitung der Rolle des Kantons bei der Aufsicht von Sonderschulen und Kinderheimen abdecken».

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