Stützmauer-Sanierung an Grenchenbergstrasse verzögert sich

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stiftung Helvetia Nostra im Zusammenhang mit der Sanierung der Stützmauer an der Grenchenbergstrasse in Grenchen SO gutgeheissen. Das kantonale Bau- und Justizdepartement muss sich nochmals mit Gewässerschutzfragen auseinandersetzen. Die Bauabschnitte liegen in Grundwasserschutzzonen.
(Keystone-SDA) Das Bundesgericht hält in einem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass die vorgesehenen Schutzmassnahmen während der geplanten Bauarbeiten ausreichen. Allerdings sei nicht nachgewiesen worden, dass die Entwässerung der seit langem bestehenden Strasse – die im Schutzgebiet liegt – den Anforderungen entspreche.
Es fehlten Abklärungen zur Entwässerung und Unfallgefahr, so dass eine Gefährdung der Trinkwassernutzung nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne. Dies sei jedoch eine Voraussetzung, für die vom Kanton erteilte Ausnahmebewilligung für die Sanierung der Stützmauerabschnitte.
Nachdem im Juni 2019 Teile der unvermörtelten Bruchsteinstützmauer an der Grenchenbergstrasse einstürzten, musste die Sanierung an die Hand genommen werden. Weil die insgesamt sieben schadhaften Abschnitte ausserhalb der Bauzone und im Gewässerschutzbereich liegen, sind zusätzliche Auflagen zu beachten. (Urteil 1C_128/2024 vom 18.3.2025)