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Verteidigung sieht FCL-Aktionär Alpstaeg als «Opfer»

Keystone-SDA

Der Verteidiger forderte am Mittwoch einen Freispruch für FCL-Aktionär Bernhard Alpstaeg. In seinem Plädoyer sagte er, die Vorwürfe der Nötigung und der versuchten ungetreuen Geschäftsbesorgung seien unbegründet.

(Keystone-SDA) «Sie hören von uns eine ganz andere Geschichte. Alles, was am Morgen gesagt wurde, war vollkommen beweisbefreit», sagte der Verteidiger zu Beginn seines Plädoyers, das insgesamt dreieinhalb Stunden dauerte. Alpstaeg sei ein Opfer von den Machtkämpfen beim FC Luzern gewesen. Der Vorwurf der Nötigung sei unbegründet. Der Verwaltungsrat habe einen Plan ausgeheckt, um Alpstaeg zu bodigen.

Der Anwalt von Alpstaeg sagte weiter, der Beschuldigte sei in der Öffentlichkeit aufs Massivste diffamiert und durch den Dreck gezogen worden. Er hielt fest, dass der Beschuldigte nie einen Privatdetektiv beauftragt habe, die FCL-Aktionäre zu überwachen. Ebenso habe er keine E-Mails ausgewertet. «Es gibt dazu keine Zeugen und keinen Hinweis in den Unterlagen», sagte der Anwalt.

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Zum Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung sagte Alpstaegs Anwalt, er verstehe bis heute nicht, was man seinem Mandanten vorwerfe. Alpstaeg habe nie verheimlicht, dass er Interesse an den Stadionaktien habe. Das habe er den Verwaltungsräten schriftlich mitgeteilt. Sie hätten also Bescheid gewusst. Ausserdem sagte die Verteidigung, es sei «lächerlich» zu behaupten, dass der FCL wegen Alpstaegs Verhalten 40 Millionen Franken verloren habe. Die Vorwürfe, so der Anwalt, seien «diffus» und «wirr». Er habe sie bis heute nicht verstanden.

Keine Drohung und keine Nötigung, sondern eine Warnung

Zum Thema «schmutzige Wäsche» sagte der Anwalt, so etwas komme in vielen Prozessen vor – auch die Privatkläger hätten das getan, «und zwar in aller Öffentlichkeit». Die Formulierung in Alpstaegs Mail an den Mitaktionär Josef Bieri sei keine Drohung gewesen, auch keine Nötigung, sondern nur eine «Warnung».

Die Verteidigung erklärte weiter, die Privatkläger wollten den Prozess nutzen, um den zweiten Coup vom Dezember 2022 zum Erfolg verhelfen, als sie damals seinem Mandanten 25 Prozent der Aktien aus den Büchern gestrichen hätten. «Sie lachen über Bernhard Alpstaeg und beschimpfen ihn», so der Anwalt. Wenn sein Mandant freigesprochen werde, breche das «Kartenhaus» der Privatkläger zusammen. In seinem Schlussfazit sagte die Verteidigung, Alpstaeg habe nicht hintergangen. «Er wurde hintergangen.»

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