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Stadt Bern gegen Ausweitung des Zentrumslastenausgleichs

Keystone-SDA

Nach der Stadt Biel hat sich auch die Stadt Bern ablehnend zur Erweiterung des Zentrumslastenausgleichs auf die Städte Burgdorf und Langenthal ausgesprochen. Die beiden Städte sollen im Rahmen einer Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich neu in den Kreis der Berechtigten aufgenommen werden.

(Keystone-SDA) Mit dem Zentrumslastenausgleich erhalten Städte eine Pauschale, die sie für ihre Zentrumsfunktionen abgilt. Bisher erhalten Bern, Biel und Thun solche Zahlungen.

Neu sollen auch die beiden deutlich kleineren Städte Burgdorf und Langenthal Pauschalen erhalten. Allerdings ohne, dass dafür die bisher zur Verfügung stehenden Mittel erhöht würden. Das heisst, vom bestehenden Kuchen würden die Städte Bern, Biel und Thun weniger erhalten als bisher.

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Biel hatte sich am Mittwoch kritisch zu diesem Vorhaben geäussert, am Donnerstag doppelte die Stadt Bern nach. Auch sie hält laut Mitteilung diese Gesetzesrevision für einseitig. Damit werde die grösste und für die Entwicklung des Kantons wichtigste Stadt benachteiligt, heisst es aus Bern.

«Die Revision ist ein Schritt in die falsche Richtung. Sie vergrössert für die Stadt Bern die Lücke zwischen der ausgewiesenen und der tatsächlich erfolgenden Zentrumslastenabgeltung durch den Kanton», schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung.

Thun befürwortet Revision

Für die Stadt Thun hingegen ist die Aufnahme von Burgdorf und Langenthal in den Kreis der für die Pauschalabgeltung berechtigten Städte nachvollziehbar. «Dieser Kreis sollte in Zukunft allerdings nicht erweitert werden, sondern auf die fünf Städte beschränkt bleiben. Der geplanten Revision können wir zustimmen», heisst es aus Thun.

Unterstützung erhält das Vorhaben auch von der SVP. Die Revision bringe «endlich mehr Fairness für die Städte Burgdorf und Langenthal», heisst es in einer Mitteilung der Partei vom Donnerstag.

Die meisten anderen Parteien äusserten im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Berechtigtenkreises ohne Erhöhung der Mittel Vorbehalte.

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