UBS-STEUERVERGLEICH/BR will Abkommen mit USA eventuell Parlament vorlegen
Bern (awp/sda) – Der Bundesrat will das Abkommen mit den USA «gegebenenfalls» dem Parlament vorlegen. In einem ersten Schritt will er jedoch Gespräche mit den USA führen und die Möglichkeiten erörtern. Von den USA fordert der Bundesrat die Offenlegung der Selbstanzeigen.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei davon auszugehen, dass in rund 4’200 Fällen keine Amtshilfe möglich sei, teilte das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit. Der Bundesrat müsse diesem Urteil Rechnung tragen.
Falls das Problem nicht durch Verhandlungen zu lösen sei, bestehe das Risiko, dass die USA das Zivilverfahren gegen die UBS wieder aufnehmen und ein US-Gericht die Bank zur Herausgabe der Daten verurteilen könnten, hält der Bundesrat fest.
Gegebenenfalls werde der Bundesrat das UBS-Abkommen dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten. Damit würde das Abkommen in einem künftigen Beschwerdefall vom Bundesverwaltungsgericht nicht mehr als reine Verständigungsvereinbarung, sondern als Staatsvertrag wie ein Doppelbesteuerungsabkommens betrachtet.
Eine Anpassung des Abkommens würde dessen vorläufige Anwendung ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung ermöglichen. Der Bundesrat stütze sich dabei auf seine Kompetenz, die dieses Vorgehen zur Wahrung wichtiger Interessen der Schweiz und im Falle besonderer Dringlichekit ermögliche.
Zwar könnten Kundendossiers erst nach der Genehmigung durch das Parlament an die US-Behörden übermittelt werden. Dennoch ermögliche es dieses Vorgehen, die Fristen des völkerrechtlich nach wie vor verbindlichen Amtshilfeabkommens einzuhalten.
ra