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UBS-STEUERVERGLEICH/Bundesrat will Urteil BVGer analysieren

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat hat am Freitag von der neuerlichen Rüge des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) Kenntnis genommen. Er will erst am nächsten Mittwoch aufgrund einer ersten Analyse des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) über das weitere Vorgehen entscheiden.
Wie die Regierung am Freitagnachmittag in einem Communiqué mitteilte, muss sie entscheiden, “auf welche Art und Weise die Umsetzung des Abkommens Schweiz-USA im Lichte des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts sichergestellt werden kann”.
Gleichzeitig unterstreicht der Bundesrat in der Mitteilung seine guten Absichten, die er mit dem Abschluss des Abkommens verfolgte. Ziel des Bundesrats sei es stets gewesen, eine rechtsstaatlich korrekte Lösung zu treffen.
Es sei darum gegangen, den drohenden Konflikt zwischen den Rechtsordnungen der Schweiz und der USA beizulegen, eine Verletzung der Schweizer Souveränität zu verhindern und den Fall UBS zu lösen.
Das Abkommen mit den USA sei vom Bundesrat nach einer sorgfältigen Prüfung genehmigt worden. Dabei habe sich die Regierung auf steuer- und völkerrechtliche Gutachten von internen und externen Experten gestützt.
Für das Dossier ist der Gesamtbundesrat zuständig, doch hat das EJPD die Federführung. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf wollte sich aber am Freitag nicht dazu äussern.
Auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz und Bundespräsidentin Doris Leuthard wollten keinen Kommentar abgeben, wie ihre Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagten.
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