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Unterschiedliche Regelungen für private Sicherheitsunternehmen

(Keystone-SDA) Lausanne – Die Kantone wollen das Zulassungsverfahren für private Sicherheitsfirmen in der Schweiz zwar künftig regeln. Auf das Wie konnten sich die Justiz- und Polizeidirektoren in Lausanne aber nicht einigen. Nun gibt es zwei unterschiedliche Konkordate.
In der Westschweiz besteht bereits seit 1996 ein Konkordat für die Zulassung von privaten Sicherheitsfirmen. Mehrere Deutschschweizer Kantone kennen keine Regelung.
An ihrer Herbstkonferenz in Lausanne verabschiedeten die Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren am Freitag ein weiteres Konkordat. Einheitliche Regeln in einem einzigen Konkordat seien nicht möglich gewesen, sagte der Zürcher Justizdirektor Markus Notter.
Die Westschweizer Kantone halten nämlich an ihrem bestehenden Konkordat fest. Die Regelungen hätten sich bewährt – insbesondere wegen des geringen Verwaltungsaufwandes, sagte der Waadtländer Justizdirektor Philippe Leuba.
In der Westschweiz sind private Sicherheitsfirmen bewilligungspflichtig. Das Konkordat der übrigen Kantone strebt darüberhinaus eine Bewilligungspflicht für die einzelnen Angestellten an. Die Kantone müssen nun in den kommenden zwei Jahren dem einen oder dem anderen Konkordat beitreten.
«Grosser Fortschritt» aus Sicht des Bundes
«Aus Sicht des Bundes sind diese Konkordate ein grosser, begrüssenswerter Fortschritt», sagte Marc Schinzel, Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesamt für Justiz, auf Anfrage.
Da mehrere Deutschschweizer Kantone bisher gar keine Regelungen für private Sicherheitsfirmen kennen, können Sicherheitsfirmen sich in einem Kanton niederlassen und die in einem anderen Kanton geltenden strengeren Regeln unterlaufen.
Bespitzelung
Im Inland warf in den Vergangenheit ein Fall der Securitas Wellen. In der Westschweiz geriet das Unternehmen vor zwei Jahren ins Zwielicht, nachdem bekannt geworden war, dass es im Auftrag des Nahrungsmittelkonzern Nestlé bei der globalisierungskritischen Organisation Attac Spitzel eingeschleust hatte.
Wegen Verjährung der strafrechtlich relevanten Vorwürfe kam es in dem Fall nicht zum Prozess.

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