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Verurteilter IS-Anhänger wird aus der Ausschaffungsshaft entlassen

Keystone-SDA

Ein verurteilter irakischer IS-Anhänger wird am Dienstag aus der Ausschaffungshaft entlassen. Das Bundesgericht hat ein Gesuch des Staatssekretariats für Migration abgewiesen. In Freiheit kann der Betroffene erfahren, ob seine Ausschaffungshaft verlängert werden darf.

(Keystone-SDA) Aus einer am Dienstag publizierten Verfügung des Bundesgerichts geht hervor, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem 39-Jährigen die vorläufige Aufnahme gewährt hat. Dies habe es basierend auf einem kürzlich ergangenen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts getan.

Nichtsdestotrotz ist das SEM ans Bundesgericht gelangt, weil es gegen den Entscheid des Schaffhauser Obergerichts ist, das eine Verlängerung der seit sechs Monaten dauernden Ausschaffungshaft um weitere zwölf Monate abwies.

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Das SEM begründete sein Gesuch um die vorsorgliche Massnahme damit, dass der Mann gefährlich und deshalb in Haft zu behalten sei. Dabei stützte es sich auf Informationen des Bundesamts für Polizei. Dies allein reicht jedoch nicht, um jemanden in Haft zu behalten, hält das Bundesgericht fest.

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