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Vorschlag von Hochdorfs Gemeinderat zu E-Mobilität war zulässig

Keystone-SDA

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Abstimmung zur Initiative "Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge" im Jahr 2023 abgewiesen. Der indirekte Gegenvorschlag des Gemeinderates war inhaltlich und formell zulässig.

(Keystone-SDA) Ein Mitglied des Initiativ-Komitees rügte vor Bundesgericht, dass die Wahl- und Abstimmungsfreiheit verletzt worden sei. Dies war gemäss dem am Mittwoch publizierten Entscheid des höchsten Schweizer Gerichts nicht der Fall.

Der Gemeinderat hatte entschieden, in den folgenden drei Jahren jeweils 50’000 Franken für die Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge ins Budget zu nehmen. Dies sollte jedoch nur geschehen, wenn die Initiative abgelehnt wird – was eingetroffen ist.

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Keine Zwangslage

Dieser Vorschlag entsprach laut Bundesgericht den gesetzlichen Vorgaben. So hatte er einen engen Zusammenhang mit dem Zweck und dem Inhalt der Initiative und bot den Stimmberechtigten eine Alternative.

Diese seien nicht in eine Zwangslage versetzt worden, wie der Beschwerdeführer kritisierte. Ziel beider Vorschläge sei vielmehr der Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge gewesen.

(Urteil 1C_572/2024 vom 11.3.2025)

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