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Widerspruchslösung kann frühestens 2025 eingeführt werden

Ein Kinderarzt hält die Untersuchungsergebnisse in einem elektronischen Patienten-Dossier fest. (Archivbild). KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER sda-ats

(Keystone-SDA) Die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende kann frühestens im dritten Jahr nach der Annahme des neuen Transplantationsgesetzes durch das Stimmvolk eingeführt werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden SRF-Bericht.

Grund dafür sei die in der Schweiz noch nicht sehr weit verbreitete elektronische Identifikation, hiess es beim BAG auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Diese E-Identifikation sei aber nötig, um das vom BAG vorgesehene digitale Register überhaupt einzuführen zu können.

Mit der Schweiz verbunden

Ausserdem müsse die Umsetzung des Gesetzes noch im Verordnungsrecht geregelt werden. Im Mai letzten Jahres hatten rund zwei Drittel der Abstimmenden dem neuen Transplantationsgesetz zugestimmt. Damit wird jeder und jede grundsätzlich Organspender oder Organspenderin, ausser er oder sie hat eine Spende zu Lebzeiten ausdrücklich abgelehnt.

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