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Zürcher Obergericht senkt Strafmass für Millionenbetrüger

(Keystone-SDA) Zürich – In einem der grössten Betrugsfälle der Schweiz hat das Zürcher Obergericht im Berufungsprozess das Strafmass für den Hauptangeklagten gesenkt. Der ehemalige Direktor der Bank Leumi erhielt eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb statt acht Jahren.
Angeklagt war der heute 58-jährige Ex-Banker wegen Veruntreuung von Kundengeldern in der Zeit zwischen Ende 1993 und Dezember 2000. Das Bezirksgericht verurteilte ihn ausserdem wegen Betrug, Misswirtschaft, mehrfacher Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung.
Die Staatsanwaltschaft ging von einem Schaden von 150 Millionen Franken aus. Das Bezirksgericht Zürich bezifferte im ersten Prozess im Jahr 2008 die Schadenssumme auf über 100 Millionen Franken. Laut dem Verteidiger des Angeklagten betrug der Schaden lediglich 20 Millionen Franken.
Anders als vor dem Bezirksgericht hat der Angeklagte vor dem Obergericht umfassend gestanden. Ausserdem entschuldigte er sich bei seinen Opfern. Es sei nicht seine Absicht gewesen, jemandem finanziell zu schaden.
Trotz des Geständnisses plädierte der Verteidiger in vielen Punkten auf Freispruch und forderte eine Strafe von 18 Monaten. Im schlimmsten Fall seien zweieinhalb Jahre angemessen. Einige Teilfreisprüche erreichte der Verteidiger nun vor dem Obergericht, wie aus dem Urteilsdispositiv hervorgeht.
In weiten Teilen folgte das Obergericht jedoch dem Bezirksgericht, so dass das Strafmass lediglich auf fünfeinhalb Jahre reduziert wurde. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Damit ist vorerst unklar, welche Deliktsumme das Obergericht angenommen hat. Der Staatsanwalt hatte auf eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils plädiert.
Auch bei drei Mitangeklagten hat das Obergericht das Strafmass reduziert. Sie wurden wegen Gehilfenschaft oder Misswirtschaft zu bedingten Freiheitsstrafen von zwei Jahren sowie 21 Monaten verurteilt. Ein dritter Geschäftsmann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 80 Franken.

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