Zwölf Jahre Gefängnis für Hauptangeklagten in Basler Mordprozess
(Keystone-SDA) Basel – Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Mann im Basler Gundeldinger Quartier sind drei der vier Angeklagten wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt worden. Für den Hauptangeklagten sprach das Basler Strafgericht eine zwölfjährige Freiheitsstrafe aus.
Das Basler Strafgericht geht von einem aufgesetzten Schuss aus. Zwei weitere Angeklagte erhielten sechs und sechseinhalb Jahre unbedingten Freiheitsentzug wegen vorsätzlicher Tötung. Die beiden Brüder hatten das Opfer gekannt: Ihre Schwester war die Freundin des Getöteten.
Den vierten Angeklagten sprach das Gericht wegen Angriffs schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
Die vier Männer standen seit über einer Woche vor dem Basler Strafgericht. Der Mann, dem der tödliche Schuss vorgeworfen wurde, war wegen Mordes angeklagt gewesen. Den drei Mitangeklagten hatte der Staatsanwalt vorsätzliche Tötung vorgeworfen.
Die beiden Brüder kamen am Abend des 17.Mai 2009 mit zwei weiteren Männern aus Bern nach Basel, nachdem sie gehört hatten, dass ihre Schwester vom Freund geschlagen worden sei. In Basel kam es auf offener Strasse zum tätlichen Streit, und schliesslich fiel ein Schuss. Dieser traf das Opfer tödlich am Kopf.
Alle vier Angeklagten kommen aus der Region Bern. Der des Mordes angeklagte Mann war in einem Waisenhaus in Thailand aufgewachsen und wurde dann von einer Schweizer Familie adoptiert. Die zwei Brüder gehören zu einer Familie, die aus Sri Lanka in die Schweiz geflüchtet war. Der mit 24 Jahren jüngere der beiden ist in der Schweiz geboren. Der vierte Angeklagte stammt aus Moldawien.