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Sorveglianza degli assicurati: verso un sì alla nuova legge

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Künftig soll es möglich sein, Versicherte zu überwachen, die Leistungen beziehen oder dies beantragt haben. Das ist in einer Gesetzesänderung festgeschrieben, gegen die das Referendum eingereicht worden ist. Keystone/ Ennio Leanza

Versicherte, die von ihrer Sozialversicherung Leistungen erhalten, sollen künftig bei Verdacht überwacht werden können. Weil gegen diese Gesetzesänderung das Referendum eingereicht wurde, hat das Schweizer Stimmvolk am Sonntag an der Urne darüber befunden. Ein erster Trend geht von einer Annahme aus.

Die letzte Trendumfrage der SRG SSR vor dem Urnengang geht davon aus, dass die Gesetzesänderung über Versicherungsdetektive heute voraussichtlich angenommen wird: Wäre bereits Anfang November abgestimmt worden, hätten 59% der Befragten der Vorlage zugestimmt, 38% hätten sie abgelehnt.

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Mit der Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des SozialversicherungsrechtsCollegamento esterno möchten Bundesrat (Landesregierung) und Parlament neue Regeln zur Überprüfung, ob jemand Anrecht auf Unterstützung durch eine Sozialversicherung hat, einführen.

Namentlich geht es darum, so genannte Sozialdetektive einzusetzen, die im konkreten Verdachtsfall versicherte Personen verdeckt observieren und dabei Bild- und Tonaufzeichnungen machen dürfen. Dabei sollen auch technische Instrumente zur Standortbestimmung eingesetzt werden können. Sollte die Gesetzesänderung abgelehnt werden, wären keine Observationen möglich.

Bekannte Praxis

Erst im Oktober 2016 hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) befunden, dass die schweizerischen Unfallversicherer über keine genügende gesetzliche Grundlage für die geheime Überwachung von Versicherten verfügten.

Bis dann hatten die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) und die Invalidenversicherung (IV) systematisch Überwachungsmassnahmen ergriffen, um mögliche Missbräuche aufzudecken. In der Folge stellten die beiden Sozialversicherungen ihre Überwachungstätigkeiten ein.

Deshalb sahen sich Regierung und Parlament genötigt, zu handeln. Sie erarbeiten eine Gesetzesänderung, die im März 2018 in beiden Parlamentskammern mit grosser Mehrheit angenommen wurde. Einig war man sich, dass Missbräuche im Sozialwesen bekämpft werden müssen. Kritik war allerdings aus linken Kreisen gekommen. Die Vorlage sei unverhältnismässig und verstosse gegen Grundrechte und Privatsphäre der Versicherten, hiess es.

+ Der AbstimmungstextCollegamento esterno

Das Referendum

Wenn Stimmberechtigte in der Schweiz gegen Beschlüsse des Parlaments sind, können sie ein fakultatives ReferendumCollegamento esterno ergreifen. Dazu müssen innerhalb von 100 Tagen 50’000 beglaubigte Unterschriften gesammelt werden. Einige Privatpersonen organisierten sich schliesslich und reichten gemeinsam das Referendum gegen die Gesetzesänderung ein.

Sie monierten vor allem, mit dem neuen Gesetz werde eine “massive Verletzung der Privatsphäre” in Kauf genommen. Zudem stiessen sie sich daran, dass die Überwachung auf Krankenkassen, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Ergänzungsleistungen (EL) ausgeweitet werden soll. Zudem könnten die Versicherungen mit dem neuen Gesetz mehr Befugnisse als die Polizei erhalten. In der Zwischenzeit unterstützen auch die Grünen und die Sozialdemokratische Partei (SP) das Referendum, wie auch ein liberales Komitee.

Die Befürworter betonen, damit die Ansprüche auf Sozialleistungen zweifelsfrei abgeklärt werden könnten, seien in wenigen Fällen verdeckte Beobachtungen notwendig. Die Rechte der Betroffenen blieben dabei jederzeit gewahrt. So müsse etwa die betroffene Person nach einer Observation informiert werden, und sie könne sich vor Gericht wehren.

Da es sich bei der Vorlage um ein Referendum gegen eine Gesetzesänderung handelt, ist für den Entscheid lediglich das Volksmehr ausschlaggebend.

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