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Keine Voranmeldepflicht für Lastwagen

Nach zweijährigen Verhandlungen ist das Güterverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU unter Dach und Fach. Im Warenverkehr gibt es auch künftig keine Vorausanmeldung.

Vertreter beider Seiten schlossen die Verhandlungen am Dienstag in Lugano ab. Dabei ging es darum, die Entstehung von neuen Hemmnissen beim Güterverkehr mit der Europäischen Union zu verhindern.

Der Vertragstext sieht vor, dass es im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU auch nach Einführung der neuen EU-Sicherheitsvorschriften keine Vorausanmeldung geben wird. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die beiden Vertragspartner die Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards anerkennen.

Für eine solche einheitliche Risikobewertung soll ein gemischter Ausschuss mit Vertretern der Schweiz und der EU sorgen, der sich im kommenden Juli treffen wird.

Schweizer Regierung und der EU-Ministerrat müssen den Vertragstext zur Unterzeichnung genehmigen. Das dürfte noch vor dem 1. Juli stattfinden. Gleich anschliessend tritt das Abkommen provisorisch in Kraft. In der zweiten Jahreshälfte befindet das Schweizer Parlament darüber.

swissinfo und Agenturen

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