
Bundesgerichtsentscheide zu Lohnklagen von Kindergärtnerinnen
Die Kindergärtnerinnen in den Kantonen Thurgau und Schwyz sind in Bezug auf ihren Lohn nicht diskriminiert. Dies befand das Bundesgericht. Die Kindergärtnerinnen der Stadt Zürich erhalten hingegen mehr Lohn.
Die Kindergärtnerinnen in den Kantonen Thurgau und Schwyz sind in Bezug auf ihren Lohn nicht diskriminiert, obwohl sie weniger verdienen als die Primarlehrer in ihren Kantonen. Dies entschied das Bundesgericht in einem am Dienstag (04.01.) veröffentlichten Urteil. Die Kindergärtnerinnen der Stadt Zürich erhalten hingegen mehr Lohn.
Der «Fall Zürich»
Das Bundesgericht hatte gleich vier Beschwerden von Kindergärtnerinnen und ihren Verbänden aus drei verschiedenen Kantonen zu beurteilen. In Zürich hatten sowohl die Stadt als auch die Kindergärtnerinnen und der Verband des Personals öffentlicher Dienste einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts angefochten. Dieses war zum Schluss gelangt, dass die Zürcher Regelung, wonach die Kindergärtnerinnen nur 75 Prozent des Lohnes eines Primarlehrers erhalten, als diskriminierend einzustufen ist. Das Verwaltungsgericht befand, das tiefere Arbeitspensum und die geringere Wertigkeit der Arbeit der Kindergärtnerinnen rechtfertige einen tieferen Lohn im Umfang von insgesamt 18 Prozent, nicht aber von 25 Prozent. Das Verwaltungsgericht ordnete deshalb eine Lohnnachzahlung von sieben Prozent an. Dieser Entscheid ist nun vom Bundesgericht bestätigt worden. Die Lausanner Richter korrigierten dabei allerdings noch einen Rechnungsfehler. Somit ergibt sich ein Lohnanspruch der Kindergärtnerinnen je nach Stufe von 81,4 bis 82,2 Prozent des Primarlehrerlohns, was eine Erhöhung von 8,5 bis 9,6 Prozent ausmacht.
Thurgau und Schwyz
Ohne Erfolg blieben zwei Beschwerden von Kindergärtnerinnen aus den Kantonen Thurgau und Schwyz. Die thurgauischen Lehrkräfte hatten nebst einer geschlechtsdiskriminierenden Lohneinstufung auch eine rechtsungleiche Behandlung im Vergleich zu Kindergärtnerinnen in Nachbarkantonen beanstandet. Beide Argumentationen waren für das Bundesgericht nicht stichhaltig. Auch die Rüge, einzig die dem typischen Frauenberuf angehörenden Kindergärtnerinnen hätten im Rahmen der neugeschaffenen Besoldungsregelung eine Lohneinbusse in Kauf nehmen müssen, war für das Bundesgericht nicht relevant. Vergleiche hatten nämlich ergeben, dass gerade die Löhne der Kindergärtnerinnen am stärksten über dem interkantonalen Vergleich lagen.
Auch die Schwyzer Kindergärtnerinnen machten vor Bundesgericht vergeblich geltend, eine Lohndifferenz zu den Primarlehrern in der Höhe von 16 bis 17 Prozent sei geschlechterdiskriminierend. Auch hier rechtfertigt sich der Unterschied laut Bundesgericht gestützt auf das kleinere Pensum, die unterschiedliche Ausbildung und die qualitative Wertigkeit der Arbeit.
SRI und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch